Frage an Manfred Weber von Giovanni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weber,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Daniele,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Mai 2021 zum Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. Diese Möglichkeit besteht, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt werden kann und der Aufwand für die Verwaltung nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Zudem haben in Bayern zahlreiche Kommunen eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen.
Hinsichtlich möglicher, zukünftiger Änderungen darf ich Sie an die zuständigen Landtagskollegen verweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber