Frage an Manfred Weber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr MdEP Weber,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort, die ohne diese Plattform sicher nicht zustande gekommen wäre.
Allerdings schockiert mich, Ihre Antwort aus Verbraucherschutzgründen, im Umgang mit BSE/vCJK, zutiefst.
Ein Umgang der jedoch typisch und so traurig es klingen mag, absolut voraussehbar, für das Verhalten der CSU im letzten Jahrzehnt, ist.
Wirtschaftliche Interessen und der sog. "Artenschutz" hochrangiger CSU-Politiker stehen über denen des vorbeugenden Verbraucherschutzes!
Den Beweis für diese Aussage haben Sie durch Ihre Antwort selbst geliefert.
Oder etwa nicht?
Da Ihnen der "Ohrmarken-Fall" bekannt ist, welcher im Übrigen genau die Aussagen des EU-Rechnungshofberichtes Nr. 6/2004 http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=ECA/04/26&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en
widerspiegelt, ist es umso erstaunlicher, dass Sie keinen Handlungsbedarf für OLAF sehen.
Jährlich ca. 3 Mio. Rinder, deren Herkunft mehr oder weniger ungeklärt ist, mal 10 Jahre, sind satte 30 Millionen Rinder für die ungerechtfertigter Weise, Subventionen, in welcher Form auch immer, ausbezahlt wurden.
Nicht zu vergessen natürlich Tausende von BSE-Risiko-Rinder aus einem Drittland wie der Schweiz die durch bayerische Behörden kurzerhand mit dt. Ohrmarken und Pässen versehen wurden und für die ebenfalls ungerechtfertigter Weise Tierprämien ausbezahlt wurden.
( http://www.bio-angus.de/Prionengriller.jpg )
Deshalb dürfte unser erneuter Versuch http://www.bio-angus.de/OLAF_2008.doc
der sich rein mit finanziellen Aspekten zum Nachteil des EU-Haushaltes befasst sicher auch in Ihrem Interesse sein.
Wenn Sie schon für den Verbraucherschutz nichts tun wollen, werden Sie dann wenigstens aus finanziellen Gesichtspunkten zum Nachteil des EU-Haushaltes aktiv?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Zu Ihrer ersten Frage: Ich sehe in meiner Antwort keinerlei Beweis für den von Ihnen vorgetragenen Vorwurf weder eines "Artenschutzes hochrangiger CSU-Politiker" noch ein Eintreten für wirtschaftliche Interessen.
Der vorliegende Fall ist für OLAF insofern nicht relevant, da OLAF nur, wie in meiner letzten Antwort bereits erwähnt, innerhalb der EU-Institution tätig wird und nicht als eigenständige Behörde einzelne Fälle in den Nationalstaaten aufgreifen und überprüfen kann: "Gibt es einen begründeten Anfangsverdacht auf Betrug zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts, kann OLAF in allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft Verwaltungsermittlungen durchführen. Das Amt hat außerdem den Auftrag, sonstiges schwerwiegendes Fehlverhalten der EU-Bediensteten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aufzudecken."
Somit sind für den "Ohrmarken-Fall" zunächst die Landesbehörden zuständig, die dann gegebenenfalls europäische Behörden hinzuziehen können. Das bedeutet konkret, dass für die Kontrolle der Rinder von ihrer Geburt bis zu ihrer Schlachtung und das Ausstellen der Ohrmarken die Behörden und Ämter der jeweiligen Bundesländer zuständig sind. So ist für Ihr Anliegen das Veterinäramt des LRA Bamberg zuständig. Wie es den Anschein hat, kennen Sie die entsprechenden Kontakte. Sollte dies nicht der Fall sein, so sehen Sie bitte auf folgender Homepage nach: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/b5/down/adr_vetaemter_ofr.pdf.
Sollten Sie mit deren Dienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Behörden der Regierung von Oberfranken (Rechtsaufsichtsbehörde).
Neben den Ohrmarken verfügt jedes Rind über ein Stammdatenblatt, das den kompletten Lebenslauf der Rinder beinhaltet und alle Grenzüberführungen und dergleichen verzeichnet. Es scheint mir zudem schleierhaft, wie Sie auf die Zahl von 30 Mio. Rindern kommen. Alle Anfragen bei den offiziellen Stellen haben ergeben, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zudem beziehen Sie sich auf einen veralteten Bericht aus dem Jahr 2004.
Wie bereits oben erwähnt, sind für die Rinder, deren Kennzeichnung und Kontrolle die jeweiligen Ämter und Behörden der Bundesländer zuständig, nicht das Europäische Parlament und OLAF. Das sind in Ihrem Fall das LRA Bamberg und das zuständige Veterinäramt.
Sehr geehrter Herr Zwanziger, ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute, betrachte diese Angelegenheit jedoch als beendet und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Manfred Weber, MdEP