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Frage von Florian M. •

Frage an Manfred Weber von Florian M.

Am Dienstag (23.10.2018) entscheidet das Parlament über die Zukunft von Einweg-Plastik in unseren Weltmeeren.

Die Definition von "Einweg-Plastik" lautet aktuell: “entwickelt oder in Verkehr gebracht, um nur einmal über eine kurze Zeitspanne verwendet zu werden, bevor es entsorgt wird".
Kennzeichnen die Hersteller nun ihr Einweg-Plastik als RECYCLEBAR, gilt es nicht als "entsorgt" und fällt damit nicht unter die Definition und damit auch nicht unter die Restriktionen.

Durch diese anfechtbare Regelung baut die EU den Herstellern ein Schlupfloch, dass sie wegen geringerer Kosten ausnutzen werden. Eine Nachbesserung der Regelung würde wieder Jahre brauchen. Die EU würde also mit dieser Definition signalisieren, dass sie mit der Verschmutzung unserer Weltmeere mit Plastik durch insbesondere solche Konzerne einverstanden ist.

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gesetzeslücke geschlossen wird und auch recyclebares Einweg-Plastik rechtssicher unter diese Regelung fällt?

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