Frage an Manfred Weber von Reinhard Z. bezüglich Recht
Ehrenwerter Herr MdEP Weber,
aufgrund ihrer Aussagen auf Ihren Internetseiten http://www.weber-manfred.de/ dürften Sie ein wahrer Korruptionsexperte innerhalb der EU sein. Deshalb sind Sie natürlich besonders interessant für mich.
Sie erinnern sich sicher noch an das CSU-aktuell Forum ihrer ehemaligen Parteikollegin Dr. G. Pauli?
Aufgrund meiner beiden damaligen Beiträge darin, ist Ihnen sicher noch dies http://www.bio-angus.de/Prionengriller.jpg und vor allem die bisher in D von offizieller Seite unveröffentlichte BSE-Risikoanalyse (s. http://www.bio-angus.de/ ) in Erinnerung.
Auf Seite 99 unten wird der von mir real erlebte Vorgang erwähnt
"Prinzipielle Voraussetzung für eine sichere Zuordnung ist dabei eine zweifelsfreie Zuordnung einer Ohrmarken-Nummer zu einem Individuum. Unregelmäßigkeiten in der Ohrmarken-Verwaltung (vgl. Spiegel-Online-Artikel „Gefährlicher Kuhhandel“ von Marcus Stölb, 2003; "
Hier der SPIEGEL-Bericht http://service.spiegel.de/digas/find?DID=28674691
eine kurz nach der TV-Ausstrahlung im BR-Archiv "verschwundene" PM http://www.bio-angus.de/br-quer540.jpg
oder ein Beitrag des ARD-Magazins "KONTRASTE" http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1137202.html
Doch wovor die Autoren dieser Risikoanalyse und wir, seit Jahren, ausdrücklich warnen, nämlich die prinzipielle Ohrmarkensicherheit zu gewährleisten, wurde nie strafrechtlich verfolgt.
Sogar die Hauptakteure des "Gefährlichen Kuhhandels" sind aufgrund der Tatsache, dass die Làndratsämter Meppen u. Bamberg diesen kriminellen Vorgang "decken", bis heute straffrei geblieben!
Zig bundesweite Strafanzeigen wurden trotz lückenlos nachweisbarer Straftatbestände ohne erkennbaren Ermittlungseinsatz mit fadenscheinigsten Begründungen, seitens der Justiz, eingestellt.
Unserer Meinung nach Korruption auf allerhöchstem Niveau, zum Nachteil der Öffentlichkeit u. vor allem unserer Kinder.
Ein Fall für OLAF http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html ?
Wenn ja, was werden Sie tun?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
im Namen von Herrn Weber möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage und für Ihr Vertrauen bedanken.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem bekannten "Ohrmarken-Fall". Aber im von Ihnen geschilderten Fall ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nicht zuständig. Zur Begründung einige kurze Auszüge aus der Informationsseite von OLAF:
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung verfolgt in seiner Tätigkeit als untergeordnete Abteilung der Europäischen Kommission verschieden Ziele. "(...) OLAF hat den Auftrag, die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen und Betrug, Korruption und sonstige Unregelmäßigkeiten einschließlich Dienstvergehen innerhalb der EU-Organe und -Einrichtungen zu bekämpfen (...)." "Das Amt erfüllt seinen Auftrag, indem es in voller Unabhängigkeit interne und externe Untersuchungen durchführt. Gibt es einen begründeten Anfangsverdacht auf Betrug zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts, kann OLAF in allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft Verwaltungsermittlungen durchführen (1999/394/EG, 1999/396/EG)(...)." "(...) Das Amt sorgt ferner für eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und koordiniert ihre Maßnahmen. Das Amt bietet den Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung und das fachliche Wissen für ihre Betrugsbekämpfungsmaßnahmen (...)." Diese Informationen sollen Ihnen veranschaulichen, dass OLAF nur innerhalb der EU-Institution tätig wird und nicht als eigenständige Behörde einzelne Fälle in den Nationalstaaten aufgreifen und überprüfen kann. Es handelt sich also um eine Einrichtung, welche Betrug, Korruption und sonstige Unregelmäßigkeiten einschließlich Dienstvergehen innerhalb der EU-Organe und -Einrichtungen bekämpft.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Weber, MdEP