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Frage von Jutta K. •

Frage an Manfred Weber von Jutta K. bezüglich Umwelt

Was werden Sie tun, um endlich wenigstens die bestehenden Tierschutzgesetze - und zwar OHNE bequeme Ausnahmeregelungen für die tierquälerische Industrie! - durchzusetzen?
Wie kann es sein,
...daß Forschungsinstitute ungehindert (und sogar womöglich von Steuergeldern unterstützt) restlos unnötige, dafür aber bestialische Tierversuche - sogar an Primaten Schimpansen, Makaken... und Wildtieren (z.B. Rotkehlchen!!!) - durchführen?
...daß es nach wie vor diese haarsträubenden Tiertransporte gibt?
...daß es kein Einschreiten gegen diese unverzeihliche Massentierhaltung gibt, die nicht nur systematisch gegen artgerechte Tierhaltung verstößt, sondern per dabei massenhaft erzeugter Güllemengen und horrendem Einsatz von Antibiotika ganz neue, das Gemeinwohl gefährdende Probleme in die Welt setzt?
...daß Umweltminister UNGEAHNDET illegale Abschußgenehmigungen erteilen für den streng geschützten Wolf, der für ein funktionierendes Ökosystem unverzichtbar ist??? Solche amtsmißbrauchenden Minister sind UNTRAGBAR!!! Wo bleibt da ein absolut strenges Durchgreifen????

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als EVP-Fraktion setzen uns in der EU für eine Begrenzung der Transportdauer von Schlachttieren auf maximal acht Stunden ein. Die unionsgeführte Bundesregierung engagiert sich bereits auf EU-Ebene für eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung und für einen einheitlichen und konsequenten Vollzug in allen Mitgliedstaaten. Denn selbstverständlich dürfen Transporte nicht genehmigt werden, wenn die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht über die gesamte Transportdauer gewährleistet ist.

Bei uns in Deutschland sind für die Genehmigung und Kontrolle die Länder zuständig. Wir arbeiten daran, dass die Anforderungen an Tiertransporte bundesweit auf einheitlich hohem Niveau umgesetzt werden. Die Veterinärbehörden müssen vor der Abfertigung eines Transportes in Drittstaaten sicher prognostizieren können (Strecke, Versorgungsstationen, Abfertigung, Bedingungen am Zielort – Bestimmungsschlachtbetrieb), ob die Tierschutzanforderungen während des gesamten Transportes eingehalten werden können.

Selbstverständlich müssen auch rechtswidrige Transporte von eigentlich transportunfähigen Tieren sanktioniert werden.

Wir haben für das Wohlergehen der Tiere eine besondere ethische Verantwortung und dieser müssen wir auch gerecht werden.

Ihr Team Manfred Weber

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