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Frage von Jürgen K. •

Frage an Manfred Weber von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Weber,

laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.

Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?

Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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