Frage an Manfred Weber von Peter H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Weber,
die äußerst schlechte Qualität moderner Elektrogeräte ist sowohl für mich als Verbraucher als auch für unsere Umwelt unerträglich geworden. Bis vor kurzem hatte ich einen über 25 Jahre alten Röhrenfernseher, diesen musste ich nun gegen einen neuen Flachbildfernseher austausche. Dieser neue Fernseher wird mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal halb so lange halten, ehe er kaputt geht. Vor der Anschaffung des neuen Fernseher habe ich viele Testberichte gelesen, keiner davon gab jedoch Auskunft über die Haltbarkeit der Geräte.
Aufgrund der kurzen Haltbarkeit vieler Elektrogerät wird in Fachkreisen schon lange von "Geplanter Obsoleszenz" gesprochen. Dieser "Geplanter Obsoleszenz" gilt es mit aller härte Einhalt zu gebieten!
Daher fordere ich die Einführung einer Obsoleszenz-Steuer.
Das Modell könnte in etwa so aussehen:
0,5 Jahre Garantie: 10% Steuer
1 Jahr Garantie: 8% Steuer
2 Jahre Garantie: 6% Steuer
3 Jahre Garantie: 4% Steuer
4 Jahre Garantie: 2% Steuer
5 Jahre und mehr Garantie: 0% Steuer
Dadurch würden Schrott-Geräte teurer und qualitativ hochwertige Geräte günstiger. Das Angebot an hochwertigen Geräten würde wahrscheinlich deutlich steigen.
Bisher gibt es nahezu keine Elektrogerät die eine Garantie von fünf Jahren bieten, als Verbraucher hat man daher derzeit keine andere Wahl als "minderwertige" Geräte zu kaufen.
Die so eingenommenen Steuern könnte man z.B. in die Forschung stecken um langlebigere Geräte zu entwickeln.
Steht aus Ihrer Sicht der Einführung einer Obsoleszenz-Steuer etwas entgegen oder werden Sie sich für die Einführung einer solchen Steuer einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
P. H.
Sehr geehrter Herr H.,
für Ihre Anfrage vom 03. März 2015 bedanke ich mich herzlich. Leider ist die sogenannte geplante Obsoleszenz nur schwer nachzuweisen und verschiedene Studien haben bisher uneindeutige Ergebnisse bezüglich ihrer Existenz erbracht. Die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben daher vor kurzem im Verbraucherausschuss einen Beitrag dazu geleistet, dass im Auftrag des Europäischen Parlaments eine Studie zu diesem Thema angefertigt wird, um mehr Klarheit in dieser Frage zu erhalten. Außerdem wollen uns in dieser Legislatur noch intensiver mit dem Thema im Ausschuss auseinandersetzen.
Unabhängig von der Frage, ob geplante Obsoleszenz nachweisbar ist oder existiert, und ob eine Steuer das beste Instrument zu deren Bekämpfung wäre, weise ich darauf hin, dass zur Einführung einer Steuer, wie Sie sie vorgeschlagen haben, möglicherweise erst einige rechtliche Hürden überwunden werden müssten: Laut europäischem Recht verfügen die einzelnen Mitgliedstaaten trotz der fortgeschrittenen europäischen Integration immer noch über die Steuerhoheit. Bei der Erhebung von Steuern handelt es sich um einen primär nationalstaatlichen Kompetenzbereich.
Grundsätzlich setzt sich die Europäische Union stark für die Umweltverträglichkeit und verlängerte Lebensdauer von Produkten ein. In der Ökodesign-Verordnung sind u. a. Vorschriften zur allgemeinen Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz und Reparierbarkeit von Elektrogeräten enthalten. So soll erreicht werden, dass Elektrogeräte einen möglichst umweltschonenden Lebenszyklus aufweisen und lange funktionstüchtig bleiben. Die Richtlinie umfasst auch den von Ihnen angesprochenen Fernseher. Zudem steht Verbrauchern für alle in der EU erworbenen Artikel eine Mindestgarantiedauer von zwei Jahren zu (Richtlinie 1999/44/EG).
Die Europäische Kommission hat außerdem darauf hingewiesen, dass Fälle einer nachweisbaren geplanten Obsoleszenz als unlautere Geschäftspraxis nach Richtlinie 2005/29/EG gelten könnten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber