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Manfred Weber
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Frage von Rupert R. •

Frage an Manfred Weber von Rupert R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Weber

Mit entsetzen muss ich feststellen, dass die maltesische Regierung einen Massenfang von zum Teil geschützten Singvögel zulassen will. Das Verbot des Finkenfangs auf Maltawar im Jahr 2009 eine der Bedingungen die im Beitrittsvertrag des Landes mit der EU ausgehandelt wurden. Nun will die neue Regierung diese Entscheidung wieder aufheben und ab Oktober 2014 den Fang von insgesamt sieben Arten wieder erlauben. Um diesen geplanten Massenfang zu verhindern, muss die Europäische Kommission dazu gebracht werden bei der maltesischen Regierung zu intervenieren und notfalls ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anzustrengen. Es muss erreicht werden, das sich das Europäische Parlament mit dem Problem beschäftigt und das Thema im Umweltausschuss diskutiert wird und so die Kommission zusätzlich unter Zugzwang gesetzt wird. Meine Frage an Sie Herr Weber: Sind Sie gewillt sich dafür einzusetzen und wenn ja, in welcher Form werden Sie dies tun?

Mit freundlichen Grüßen

Rupert Raßhofer

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Sehr geehrter Herr Raßhofer,

zunächst möchten ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse am Thema Finkenjagd auf Malta bedanken.

Die Erhaltung der Diversität liegt uns natürlich sehr am Herzen. Umweltschutz ist ein wichtiges Thema für uns. Bereits in dem EU-Beitrittsvertrag von 2003 wurde vereinbart, dass sieben Finkenarten ab 2009 nicht mehr mit traditionellen Netzen auf Malta gejagt werden dürfen. Die EVP hat sich beispielsweise in der aktuellen Anhörung des designierten maltesischen Umweltkommissars, Karmenu Vella, für die Durchsetzung umweltrechtlicher Standards eingesetzt. Unsere Fraktion macht besonders darauf aufmerksam, dass es die Aufgabe des Umweltkommissars ist, die korrekte Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie strengstens zu kontrollieren, auch auf Malta.

In der EU Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) werden unter Artikel 9 (1) und (2) Ausnahmen der Artikel 5,6,7 und 8 genannt. Die Anwendung dieses Artikels unterliegt einer jährlichen Berichtspflicht an die Europäische Kommission.

Unter Anwendung des Artikels 9 der Vogelschutzrichtlinie und auf Empfehlungen des maltesischen Ornis Committees sprach der maltesische Minister für Umwelt, Fischerei und Tierschutz eine Erlaubnis der Gefangennahme folgender Finkenarten im Zeitraum zwischen dem 20.Oktober 2014 und dem 31. Dezember 2014 aus: Bluthänfling, Goldfink, Grünfink, Zeisig, Kernbeißer, Buchfink und Girlitz. Diese Jagd ist zum Ersten zeitlich, als auch mengenmäßig begrenzt und soll nicht zu einer Wiederauflebung der Finkenjagd führen, wie sie vor dem EU-Beitrittsvertrag war. Zum Zweiten unterliegt die Erlaubnis strengen Richtlinien und Kontrollen, um ein Ausarten zu verhindern.

Aktuell wurde zum Schutz der Zugvögel ein temporäres komplettes Vogeljagdverbot bis zum 10.Oktober diesen Jahres von der maltesischen Regierung ausgesprochen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

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