Frage an Manfred Weber von Edmund S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weber,
besten Dank für Ihre sehr freundliche Nachricht und Ihren Guten Rat!
Angenommen, solch ein Fall läge vor, dass ein Unternehmer die Rechtssprechung zu seinen Gunsten beeinflussen kann dann wäre doch diese Tatsache, als eine siknifikannte Unterwanderung der Suveränität unseres Rechtsstaates zu werten.
Wenn Beweise dafür offensichtlich wären und beispielsweise aus einer Grichtsakte hervorgehen würden dann wäre doch der Gesetzgeber auch dazu aufgerufen, dem Abhilfe zu schaffen, dass so etwas überhaupt möglich ist.
Wenn demnach im Rahmen einer Petition an den Deutschen Bundestag ein Gesetzesvorschlag eingereicht wird und eine solche Prozessakte als Begründung vorgelegt würde, aus dessen Inhalt eben diese Vorgänge objektiv schlüssig hervorgehen, in einem anschließenden Strafprozess die Ermittlungen auch dazu führen, dass Urteile gesprochen werden, so könnte der Staat doch die Verurteilten ebenso enteignen, wie dies in Dealerprozessen üblich ist, da davon ausgegangen werden kann und muss: das Vermögen dieses Verberchers beruht auch auf Straftaten.
Der Gesetzesvorschlag dieser Petition müsste dann lauten, dass Prozessbeobachter der Ermittlungsbehörden an Prozessen der Arbeitsgerichte teilnehmen (regelmäßig oder auf Anregung eines Bürgers hin) und diese Beobachter mit Vollmachten zur Prozessunterbrechung und strafrechtlicher Überprüfung ausgestattet werden.
Denn Tatsache ist doch, dass existenzielle Abhängigkeitsverhältnisse zu einer juristischen Person, bessergestellte Personen innerhalb der Untenehmensstruktur dieser juristischen Person am "längeren hebel sitzen" und diese Personen Menschenrechte dadurch meißt auch ungestraft verletzen können, da eine Strafanzeige unweigerlich eine Kündigung nach sich zieht.
Frage: wäre nicht der Ermittlungsgrundsatz der Staatsanwaltschaft, eben hier und innerhalb solcher Abhängigkeitsverhältnisse, dringend erforderlich wenn es zum Rechtssreit kommen sollte?
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Sommer
Sehr geehrter Herr Sommer,
herzlichen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zu Eventual-Fällen keinerlei Bewertungen abgeben kann. Außerdem darf ich darauf verweisen, dass ich dem Europäischen Parlament angehören, Sie sich in Ihrer Fragestellung vorwiegend mit Bundesrecht beschäftigen.
Ich darf Sie nochmal bitten, sich bei einem begründeten Fall an einen Anwalt zu wenden und ein möglicherweise juristisches Vorgehen abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber, MdEP