Frage an Manfred Weber von Hasko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weber
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE).
Wie ich sehe, wurden Sie bereits zweimal zum Thema ACTA befragt. Leider sind Sie bisher nicht dazu gekommen, diese Fragen zu beantworten.
Ich beobachte mit Entsetzen, dass viele Ihrer Franktionskollegen ähnliche Fragen mit einem Verweis auf die erwartete Stellungnahme des Handelsausschusses beantworten. Diese Kollegen schreiben oft, dass sie ihr Abstimmungsverhalten auf diese Stellungnahme stützen werden. Dieses Vorgehen halte ich für gefährlich.
Aus meiner Sicht muss sich zwingend(!) der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit dem ACTA-Abkommen befassen, *wenn* den ausdrücklichen Bedenken der Bürger gegen das Abkommen Rechnung getragen werden soll. Würde das Thema ausschließlich dem Handelsausschuss überlassen, hieße das, die Sorgen der Wähler nicht nur zu ignorieren, sondern zu bestätigen.
Gerne würde ich Ihre Auffassung dazu erfahren. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das ACTA-Abkommen dringlich vom LIBE behandelt wird und keine Abstimmung darüber vor einer Stellungnahme dieses Ausschusses stattfindet?
Bitte haben Sie Verständnis für meine deutlichen Worte -- ich bin tatsächlich mehr als erstaunt über das, was ich nur als Augen-zu-und-durch-Mentalität interpretieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hasko Heinecke
Sehr geehrter Herr Heinecke,
für die vielen Hinweise und Ihre Kritik zum ACTA-Abkommen danke ich Ihnen herzlich. Bitte seien Sie versichert, dass ich Ihre Sorgen sehr ernst nehme und Ihre Argumente abwäge.
Eine öffentliche Debatte, so wie jetzt zu ACTA, ist mir in der Europapolitik wichtig. Es freut mich, dass diese Debatte durch die anstehenden Entscheidungen des EuGH und des Europaparlaments geführt wird.
Nun ist die Zeit, um intensive inhaltliche Erörterungen zu führen. Es gilt im Detail zu erfahren, ob ACTA notwendige Standards im Bereich des Urheberrechtsschutzes mit dem Recht der Bürger auf Privatsphäre und dem Zugang zu Informationen vereinbart. Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, dass Sie mir ggf. zukommen lassen, an welcher Stelle im Abkommen aus Ihrer Sicht konkrete Änderungen notwendig sind.
Es ist gut, dass der EuGH auf Bitten der Kommission die Vereinbarkeit von ACTA mit den Grundrechten prüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir im Europaparlament über ACTA beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber