Frage an Manfred Nink von Kreszentia F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Nink,
Sie haben am 6. März in der Debatte zur Privatisierung der Wasserversorgung gesprochen und zum Thema eine Position bezogen, aufgrund derer Sie dem Antragder Fraktion DIE LINKE. hätten zustimmen müssen. Sie haben sich aber enthalten.
Eine Begründung dafür habe ich Ihrem Redebeitrag nicht entnehmen können.
Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten zu begründen. Warum haben Sie dem Antrag der Linken nicht zugestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Kreszentia Flauger
Sehr geehrte Frau Flauger,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch. In meiner Rede im Bundestag habe ich mich am 28. Februar 2013 erneut klar gegen die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union und ganz speziell für einen Erhalt unserer Wasserversorgung in den bewährten kommunalen Strukturen ausgesprochen. Mein Fraktionskollege Dr. Martin Schwanholz und ich haben in unseren Redebeiträgen darauf verwiesen, dass die Konzessionsrichtlinie vor allem den Wasserbereich, aber auch weitere Bereiche der Daseinsvorsorge berührt und die SPD-Bundestagsfraktion deshalb klar Stellung gegen dieses europäische Gesetzgebungsvorhaben bezieht.
Alle Oppositionsfraktionen hatten mehr oder weniger weitgehende Anträge im Bundestag zur Abstimmung gestellt.
Ich habe dem Antrag der SPD (Drucksache 17/12519) „Kommunale Versorgungsunternehmen stärken - Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen“ in nicht namentlicher sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/12394) „Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“ in namentlicher Abstimmung zugestimmt.
Bei der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/12482) „Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern“ habe ich mich enthalten. Darauf haben Sie Ihre Frage bezogen und selbstverständlich kann ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten begründen.
Der SPD-Antrag ist aus meiner Sicht der detaillierteste und umfassendste Antrag gewesen. Wir haben in unserem Antrag berücksichtigt, dass neben der Wasserversorgung auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen wären. Zu den nichtliberalisierten Feldern gehört neben der Wasserversorgung beispielsweise auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft. Dies birgt für mich noch nicht überschaubare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind.
Leider hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag diese Aspekte der Richtlinie nicht erkannt, deshalb greift der Antrag zu kurz, auch wenn die Forderung, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen, selbstverständlich richtig ist. So habe ich mich bei der Abstimmung über diesen mir nicht weit genug gehenden Antrag schließlich enthalten.
Die Grünen wiederum haben das Problem, dass viele verschiedene Leistungen der Daseinsvorsorge - und nicht nur die Wasserversorgung - von der Konzessionsrichtlinie betroffen sind, explizit durch ihren Bezug auf den CDU-Parteitagsbeschluss aus dem Dezember 2012 berücksichtigt und so auch Rettungs-, Gesundheits- und soziale Dienstleistungen erwähnt. Sie haben durch ihren ganz konkreten Bezug auf die CDU zudem geschickt versucht, öffentlichen Druck auf einzelne Abgeordnete der Regierungskoalition auszuüben. Das ist aus meiner Sicht eine kluge Idee gewesen. Aus diesen beiden Gründen konnte ich auch dem Antrag der Grünen zustimmen.
Ich bin mir sicher, Sie haben Verständnis dafür, dass ich in meinem nur knapp vierminütigen Redebeitrag diese Differenzierung der Anträge der Oppositionsfraktionen nicht ausführlich behandeln wollte. Ich hatte mich dazu entschieden, diese wertvolle Zeit lieber zu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP Hand in Hand mit der Bundesregierung diese Konzessionsrichtlinie im Bundestag und in Brüssel durchwinken und es die Aufgabe von verantwortungsvollen Bundestagsabgeordneten ist, das zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Nink