Frage an Manfred Nink von Wolfgang F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Nink!
Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch den Bundestag bislang nicht ratifiziert. Von 140 Signaturstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden,um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden.
Entwürfe für eine Neuregelung (Drucksachen 16/6726, 16/8979, 17/1412) schmoren seit 2007 im Rechtsausschuss, die Entscheidunge wird ständig vertagt (zuletzt 17..Juni 09 ) oder Entwürfe ignoriert. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode die notwendige Änderung des § 108 e StGB vorgenommen und die internationalen Antikorruptionskonventionen nun endlich ratifiziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fritz-Birke