
(...) Die jetzt geltenden Versorgungsregelungen zeigen eine Abkehr von den bisherigen, sich an einer Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung. Begründet wird das, weil die Zeit der Parlamentsmitgliedschaft nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt und auch nur für diesen Teil eine Altersentschädigung gezahlt werden soll. Der Steigerungssatz der Altersentschädigung und der Höchstversorgungssatz wurde daher gesenkt und eine Erhöhung der Entschädigung gemäß der gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen vorgenommen worden. (...)