Frage an Manfred Grund von Manfred M. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe von 1971- April 1991 in die FZR der DDR eingezahlt. Ich bin wegen Arbeitslosigkeit mit 18% Abzügen vorzeitig in Rente gegangen worden. Warum werde ich um meine gezahlten Beiträge von der GRV betrogen oder besser gesagt: enteignet.
Manfred Matezki
Jahrgang 1946
Sehr geehrter Herr Matezki,
wegen Urlaub in meinem Büro habe ich Ihre Anfrage erst am Montag lesen können. Hier folgt Ihre Antwort.
Ihre Frage beinhaltet zwei unterschiedliche Themen: 1. Die Rentenüberleitung der DDR-Versicherungen (auch FZR) und 2. den vorzeitigen Renteneintritt.
1. Mit der äußerst komplexen Materie der Überleitung der Rentenversicherung der DDR mit mehr als 40 Zusatzversorgungen und 4 Sonderversorgungungen habe ich mich seit 1994 als Mitglied im Sozialausschuss intensiv beschäftigt. Ich konnte an mehreren Veränderungen der Rentenüberleitung zugunsten der Menschen in den neuen Ländern mitwirken. Daher weiß ich um die Probleme der Rentenversicherung. Aber ich weiß auch, welche innerdeutsche Solidarität notwendig ist, um heute zu Rentenleistungen zu kommen, die früher nicht durch adäquate Beiträge erworben worden sind. Bedenken Sie bitte: Die DDR-Rentenkasse war wie der Staat bankrott. Heute fließen jährlich 14 (?) Mrd. Euro von West nach Ost allein für die Rentenauszahlungen.
Die Zeiten der Beitragszahlung zur FZR wirken sich rentenerhöhend aus. Deshalb kann ich Ihre Aussage, dass Sie um Ihre Beiträge enteignet wurden, nicht nachvollziehen. Um auf Ihren konkreten Fall eingehen zu können, wäre es am besten, wenn Sie in meinem Wahlkreisbüro vorsprechen, um anhand Ihres aktuellen Rentenbescheides die Situation klären zu können.
2. In den letzten Jahren sind die Altersgrenzen für die Rente angehoben worden. Geblieben ist die Möglichkeit, vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen. Wer früher Rente beziehen will oder im Falle Arbeitslosigkeit nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur und der Rentenversicherung beantragt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Denn dadurch, dass die Altersbezüge bei einem früheren Rentenbeginn über einen längeren Zeitraum gezahlt werden, muss dieser Vorteil durch einen Abschlag ausgeglichen werden. Dieser Abschlag beträgt für jeden Monat des früheren Renteneintritts einen lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent.
Es ist deshalb jedem zu empfehlen, vor einem Antrag auf vorzeitige Rente erst ein ausführliches Gespräch mit dem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung zu führen und genau nachzurechnen, ob die geminderte Rente an Erwartungen noch entspricht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund