Frage an Manfred Grund von Matthias W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Grund,
wie man den öffentlichen Medien entnehmen kann, erhält Herr Althaus (51 Jahre) nach Beendigung seiner Tätigkeit ca. 7.500,- € pro Monat bis ans Lebensende und zwar gesetz dem Fall er tritt sein Landtagsmandat nicht an. Sollte er einen Job in der freien Wirtschaft annehmen, so die Tagespresse stände Ihm das Geld ebenfalls zu.
Entsprechen diese Meldungen den Tatsachen oder sind es nur Zeitungsenten ?
Sollte dies der Wirklichkeit entsprechen, sehe ich in Bezug auf die Führungsschichten in Land und Bund keinen großen Unterschied zu den alten Parteibonzen, die sich die Taschen auf Kosten des Volkes gefüllt haben. Somit ist auch ein Unterschied zwischen "Demokratie" und "Sozialismus (in den bisherigen Ausführungen)" nicht erkennbar.
Erklären Sie mir warum das arbeitende Volk bis 67 schuften soll, für eine Rente, wofür ein Politiker umgerechnet nur wenige Monate im Landtag schlafen muß.
Sehr geehrter Herr Wehr,
vielen Dank für die Frage. Wie Sie wissen, bin ich als Bundestagsabgeordneter nicht der Vorgesetzte der Mandatsträger im Freistaat. Den amtierenden Ministerpräsidenten Dieter Althaus können Sie natürlich bei Abgeordnetenwatch erreichen, ebenso jene gewählten Landtagsabgeordneten, die durch Änderung der Landesgesetze an dem kritisierten Zustand etwas ändern können. Denn es handelt sich im eine eigene Zuständigkeit des Thüringer Landtages.
Ergänzend möchte ich auf die Bundesregelung verweisen. Für Abgeordnete im Bundestag wurde eine weitreichende Änderung am Entschädigungs- und Altersversorgungssystem vorgenommen. Die jetzt geltenden Versorgungsregelungen zeigen eine Abkehr von den bisherigen, sich an einer Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung. Begründet wird das, weil die Zeit der Parlamentsmitgliedschaft nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt und auch nur für diesen Teil eine Altersentschädigung gezahlt werden soll. Der Steigerungssatz der Altersentschädigung und der Höchstversorgungssatz wurde daher gesenkt und eine Erhöhung der Entschädigung gemäß der gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen vorgenommen worden. Weitere Erhöhungen sind nicht vorgesehen.
Viele Grüße
Manfred Grund