Frage an Manfred Grund von Reinhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grund,
ich nehme Bezug auf ihre Antwort an Herrn Brück und möchte eine Rückfrage adressieren:
Habe ich sie richtig verstanden, dass sie die strafrechtlichen Inhalte nach §184b StGB im Internet in dieser Reihenfolge bekämpfen wollen:
1. Erst sperren,
2. dann löschen,
3. danach strafverfolgen?
Bisher hat ihre Partei genau eine andere Reihenfolge auf entsprechende Fragen genannt, um die Zensurvorwürfe zu entkräften.
Dazu eine weitergehende Nachfrage: Ist ihnen bekannt, dass - sobald eine Webseite auf der Sperrliste steht - mit entsprechenden Frühwarnmechanismen Betreiber von strafrechtlich relevanten Seiten sofort die Server umziehen und alle Spuren löschen, so dass dem BKA der Boden für eine Strafverfolgung entzogen wird?
Zu ihrer Information finden sie die Erläuterung des Prinzips in bissiger satirischer Weise z.B. hier aufgearbeitet und können sie sogar bereits selber schon ausprobieren:
http://lab.vollnhals.info/zensur/wie-funktioniert-zensursularm
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Sander
Sehr geehrter Herr Sander,
nein, dies war keine Rangfolge sondern eine Nennung der wichtigen Punkte, die von den Strafverfolgungsbehörden einzuleiten sind.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Grund