Frage an Manfred Groh von Matthias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich bin darüber verärgert, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert die vom Bundestag beschlossene Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkuenften aussetzen will.
Wie ist Ihre Position dazu? Haben Sie konkrete Schritte unternommen, Druck auf Herrn Lammert aus zu üben oder gedenken Sie, dies zu tun? Wenn ja, in welcher Form? Sind Sie bereit zu einer freiwilligen Erklärung und Veröffentlichung Ihrer ggf. vorhandenen Nebentätigkeiten/Einkünfte?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Budde,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.03.2006 zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestags.
Bereits seit langem bestehen für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Mitteilungs- und Anzeigepflichten, die gleichfalls mit entsprechenden Veröffentlichungen im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages einhergehen. Im Jahre 2005 wurden diese Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten in ihrem Umfang erheblich erweitert. Dies war für mehrere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Anlass ? und auch ihr Recht -, beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Verhaltensregeln einzureichen.
Unabhängig von der anstehenden gerichtlichen Überprüfung gelten die beschlossenen Regeln selbstverständlich weiter und alle Bundestagsabgeordneten werden daher bis zum 30. März 2006 die anzeigepflichtigen Sachverhalte dem Bundestagspräsidenten melden.
Hinsichtlich der anhängigen Klagen der Abgeordneten strebt das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung an. Zwischen der Bearbeitung der von allen Bundestagsabgeordneten zu meldenden Angaben zum 30. März 2006 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird deshalb voraussichtlich nur eine geringe zeitliche Differenz liegen.
Unter diesen Voraussetzungen ist es verhältnismäßig, der kurzfristigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vorzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh