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Frage von Norbert S. •

Frage an Manfred Groh von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Groh!

Der Beschluß des Bundesrates (
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Tabakrichtlinie/Bundesrat/StellungnahmeBundesrat.pdf
) schürt bei mir die Politikerverdrossenheit. Ab Punkt 25 haben die Abgeordneten die prohibitionistische Propaganda des einstmals renomierten DKFZ einfach kritiklos übernommen. Diese "Regulierung" hat die gleiche Wirkung wie ein komplettes Verbot der sogenannten E-Zigarette. Falls Sie auch den Schauermärchen des DKFZ glauben, die von der Presse verbreitet werden, dann lesen Sie bitte den Text http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und prüfen Sie die Quellenangaben.

Auch wenn es immer behauptet wird, ist sie KEIN Mittel zur Enwöhnung, sondern ein alternatives, nikotinhaltige Genussmittel, auf das ich vor gut einem Jahr umgestiegen bin. Da ich vorher über 30 Jahre Zigaretten geraucht habe, will ich jetzt nicht mehr von angeblich besorgten Ideologen und gedankenlos abnickenden Politikern gezwungen werden, zum Raucherhusten und Krebsrisiko zurückzukehren.

Die einzigen, die von dieser "Regulierung" profitieren würden, wären die Tabakindustrie und die Pharmariesen, denen eine rasant wachsende Konkurrenz vom Hals geschafft würde. (Auch die treuren, aber nutz- und geschmacklosen Entwöhnungsmittelchen kaufen wir nicht mehr.) Die Mindereinnahmen bei der Tabaksteuer ließen sich ja durch eine neue Nikotinsteuer auffangen. Ich wäre darüber zwar nicht glücklich (wer zahlt schon gerne Steuern), aber immer noch besser als die Wahl zwischen Pest (Tabak) und Cholera (Schwarzmarkt).

Werde Sie mich in der Opposition zu diesem Beschluß unterstützen?
Können wir hier überhaupt noch etwas ändern?

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügen. Sie und ihre Kollegen wären auch beim Karlruher Stammtisch willkommen:
http://www.e-rauchen-forum.de/thread-45545-post-1379008.html#pid1379008

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Manfred Groh
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten kann.

Bei dem von Ihnen monierten Verfahren handelt es sich um einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“.

Jede Vorlage, die beim Bundesrat eingeht, wird von den jeweils zuständigen Ausschüssen bearbeitet. Mitglieder sind die zuständigen Landesminister oder von ihnen beauftragte Bedienstete aus den Landesministerien (es waren somit keine, wie von Ihnen vermutet, "Abgeordnete", die hier eine Entscheidung herbeigeführt haben). Im konkreten Fall haben der federführende Ausschuss für Fragen der EU (den Vorsitz hat Peter Friedrich, SPD inne), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der Wirtschaftsausschuss Stellung genommen und dem Bundesrat die Zustimmung empfohlen. Der Bundesrat wiederum hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 2013 mit der Angelegenheit befasst und dem Vorschlag der EU zugestimmt.

Wie bereits dargestellt werden Bundesratsangelegenheiten von den jeweiligen Landesregierungen der Länder geregelt. Insofern bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit leider nicht weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh