Frage an Manfred Groh von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Groh,
der Petitionsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, hat die Empfehlung herausgegeben, die 2m-Regel, so wie sie besteht, beizubehalten. Das BWaldG sieht aber gerade vor, dass alle Waldwege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen und überlässt es den Ländern diese Erlaubnis nur aus „wichtigen Gründen“ einzuschränken. Welche juristisch wichtigen Gründe, unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes (GG), haben Ihrer Überprüfung standgehalten, dass Sie empfehlen, unsere Rechte aus dem Bundesgesetz weiterhin einzuschränken?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Trabandt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der 2m-Regelung.
Mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Thematik möchte ich vorneweg darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in dieser Angelegenheit federführend zuständig ist. Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat der Ausschuss am 4. Juni 2014 eine öffentliche Landtagsanhörung durchgeführt.
Aufgrund einer Petition, die von der Deutschen Initiative Mountain Bike e. V. (DIMB) eingebracht wurde, hat sich der Petitionsausschuss im Rahmen dieser Anhörung ebenfalls zu der Thematik informiert. Der Petitionsausschuss hat jedoch kein Gesetzesinitiativrecht. Der Ausschuss kann lediglich einzelne Petitionen an die Landesregierung überweisen und diese auffordern, sich mit einer Thematik zu befassen. So wurde auch mit der Petition der DIMB verfahren. Am 16. Juli 2014 hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition und das Ergebnis der öffentlichen Anhörung vom 4. Juni 2014 an die Landesregierung zur weiteren Beratung und Behandlung zu überweisen.
Insofern ist Ihre Vermutung der Petitionsausschuss würde mit seinem Beschluss die Rechte der Fahrradfahrer/Mountainbiker weiter einschränken, unzutreffend.
Ich werde mich in dieser Angelegenheit über den Sachstand gerne weiter kundig machen und biete Ihnen an unter mail@manfred-groh.de mit mir Kontakt aufzunehmen, damit ich Ihnen die Informationen entsprechend weiterleiten kann.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh