Frage an Manfred Groh von Matthias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Groh,
die Mitentscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind in unserem Land völlig unzureichend. Deshalb interessieren mich Ihre Aussagen zu den folgenden Fragen:
1. Sehen Sie es als politische Aufgabe, die demokratischen Rechte zu verbessern?
Wenn ja, in welcher Weise?
2. Sind Sie für die Erleichterung von Volksabstimmungen?
a) Auf Gemeindeebene (Bürgerentscheide)?
Wenn ja, was wollen Sie dafür tun oder haben Sie dafür schon getan?
Sind Sie insbesondere dafür, dass Bürgerentscheide über Bebauungspläne und Gemeindeabgaben wie in Bayern möglich sind?
Sind Sie dafür, dass das Zustimmungsquorum abgeschafft oder gesenkt wird?
Sind Sie dafür, dass es auch in Landkreisen Bürgerentscheide geben kann?
b) Auf Landesebene (da sind Volksentscheide bisher praktisch fast unmöglich)?
Wenn ja, was wollen Sie dafür tun oder haben Sie dafür schon getan?
c) Auf Bundesebene (Einführung des bundesweiten Volksentscheides)?
Wenn ja, was wollen Sie dafür tun oder haben Sie dafür schon getan?
3. Für welche anderen demokratischen Mitentscheidungsrechte, auch z.B. in der Wirtschaft, in den Schulen, im Gesundheitswesen, setzen Sie sich ein?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüssen
Matthias Kunstmann
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bezüglich Ihrer Fragen zur Verbesserung der demokratischen Mitentscheidungsrechte möchte ich anmerken, dass ich bereits sehr glücklich wäre, wenn am kommenden Sonntag bei der Landtagswahl möglichst viele Bürger von ihrem herausragenden demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, Gebrauch machen würden. Ich hoffe, dass die Wahlbeteiligung von nicht einmal 2/3 der Wähler bei der letzten Landtagswahl (Wahlbeteiligung 62,6 %) deutlich übertroffen wird.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur Erleichterung von Volksabstimmungen vertrete ich wie die CDU Landtagsfraktion die Meinung, dass die Regelung des Volksabstimmungsgesetzes Baden-Württemberg ausreichend ist. Seitens unserer Partei ist es nicht geplant, Änderungen vorzunehmen.
Hinsichtlich der Bürgerentscheide und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene wurde auf Initiative der CDU Landtagsfraktion das erforderliche Quorum für das erfolgreiche Zustandekommen eines Bürgerentscheides von 30 auf 25 Prozent der Stimmberechtigten abgesenkt. Auch wurde die Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gegen Beschlüsse des Gemeinderates von 4 auf 6 Wochen verlängert. Mit diesen Maßnahmen ist die Durchführung der Bürgerentscheide und Bürgerbegehren erleichtert und die Möglichkeiten der Einflussnahme erweitert. Einen weitergehenden Handlungsbedarf sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh