Frage an Manfred Groh von Bettina S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Groh,
ein befreundeter Selbständiger von mir verdient mit seinem Beruf so wenig Geld, daß er sich schon seit Jahren die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr leisten kann und in die Gesetzliche kommt er ja bekanntermaßen nicht. Somit kann er kleine und große Leiden gar nicht behandeln lassen, da ihm natürlich auch das Geld für die Arztbesuche und Medikamente fehlt. Falls er jemals genügend Umsätze macht, um wieder in die private Versicherung zurück kehren zu können, ist ihm dieses auch nur vor Ablauf des 53. Lebensjahres möglich. Meines Wissens nach, ist dieser Zustand in Deutschland unter den Selbständigen keine Seltenheit mehr.
Was werden Sie tun, um diesen Mißständen Abhilfe zu leisten? Wie kann mein Freund wieder in den Genuß einer Krankenversicherung kommen? Immerhin hat er über 20 Jahre in die Versicherungen eingezahlt und hat nun rein gar nichts davon!
Mit freundlichen Grüßen,
B. Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
so wie Sie mir die Sachlage geschildert haben, kommt meines Erachtens Ihr Freund durch die Aufnahme einer nicht selbständigen Tätigkeit über 400 Euro (als nicht geringfügig) automatisch in die Krankenversicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Er kann dann zu jeder gesetzlichen Krankenkasse gehen. Ausschlussgrund wäre nur, wenn er das 55. Lebensjahr schon vollendet hätte, was wohl nicht der Fall ist. Somit wäre Ihrem befreundeten Selbständigen zu empfehlen, seine Selbständigkeit aufzugeben und sich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh