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Malte Kaufmann
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Frage von Cyrus A. •

Wie positionieren Sie sich zur aktuellen Situation in Iran und wie gedenken Sie, die Menschen dort wie auch in Deutschland im Kampf gegen die islamische Republik zu unterstützen und zu schützen?

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

Jina Mahsa Aminis Ermordung durch die religiöse Sittenpolizei Irans hat landesweit für Massenproteste gesorgt, wie sie selten ein Land erlebt. Die Menschen und insbesondere die Frauen riskieren gerade seit über einer Woche in Protesten ihr Leben auf den Straßen Irans, Tag und Nacht, sie fordern das Ende der islamischen Republik, der Diktatur, die darauf aufs Brutalste mit Waffengewalt antwortet.

Ich bitte Sie daher, mit angemessener Politik zu antworten. Dazu habe ich ganz konkrete Vorschläge:

Ein sofortiges Abschiebestopp in den Iran
Die Appeasement-Politik gegenüber dem Regime muss sofort beendet werden
Die Konten der Verbrecher des Regimes in Deutschland müssen eingefroren werden. Die Verbrecher müssen identifiziert und Haftbefehle erlassen werden.

Ich lege große Hoffnung in die aktuelle Stunde des Bundestages und hoffe, dass konkret darüber gesprochen wird, wie Deutschlands Politik helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Cyrus A. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die islamische Republik Iran entwickelte sich angesichts der Zahlen, die über Inhaftierungen und Hinrichtungen bekannt sind, zu einem der größten Verletzer von Menschenrechten.

Es ist beunruhigend, dass die gravierenden Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen während der Proteste 2019 mit Massentötungen in Iran bis jetzt keine spürbaren Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen Iran und Deutschland und zwischen Iran und der EU hatten. Auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache. 19/17983 vom 17.03.2020) konnte die Bundesregierung keinen einzigen Punkt nennen, inwiefern wegen Massentötungen und anderer Massenrechtsverletzungen die bilateralen Beziehungen (als ein Druckmittel) hinterfragt würden. Ich fordere die Bundesregierung auf:

  • sich für eine Reform der Rechtsordnung in Iran hin zu völkerrechtlichen demokratischen Standards einzusetzen
  • über Menschenrechtsverletzungen einer Scharia-Ordnung in Deutschland aufzuklären
  • gegenüber dem Iran, bis er eine grundlegende Kurskorrektur in Sachen Menschenrechte und Terrorismus vorgenommen hat, einen neuen Kurs der robusteren Diplomatie einzuschlagen

Ich erinnere daran, dass die Hisbollah Deutschland als Rückzugsort und für Spendensammlungen, Geldwäsche und Finanzierung des Terrors nutzte.[1] Die Bundesregierung muss:

  • Angehörige des iranischen Machtapparates und der regierungstreuen Elite auf eine Sanktionsliste im Sinne des Global-Magnitsky-Acts setzen, ihnen damit Aufenthalt und Geschäfte in Deutschland zu verbieten
  • Menschen mit Bezug zu Terrororganisationen völkerrechtlich ahnden

Es gibt keinen Automatismus bei Abschiebestopps. Das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG), (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet), regelt im § 60 das Verbot der Abschiebung. Die Kriterien für einen Abschiebestopp sind gesetzlich festgelegt: „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.“ Es bedarf hierzu keiner neuen Gesetze. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.

Geht vom Ausländer selbst eine Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne des § 60 Absatz 8 aus, findet der Abschiebestopp im Sinne des § 60 Absatz 1 keine Anwendung. Ist ein Ausländer nach dem deutschen Recht ausreisepflichtig, muss das Gesetz gelten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Malte Kaufmann MdB

 

 

[1] Tagesschau: veröffentlicht online: https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-36875.html, vom 30.04.2020.

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