Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lacht
Maja Wallstein
SPD
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Frage von Sascha K. •

Wie soll eine qualitätsgerechte Vergütung der Krankenhausleistungen über das DRG-System weiterhin ermöglicht werden?

Sehr geehrte Fr. Wallstein,

bezugnehmend auf die Position Ihrer Partei zur Frage der Abrechnung der Fallpauschalen der Krankenhäuser über das DRG-System (Wahl-O-Mat), würden mich interessieren wie denn die bedarfsgerechte, modulare Grundfinanzierung + Qualitäts- und Leistungsvergütung aussieht, zu der die DRG's ausgebaut werden sollen?

Hintergrund:
Kenne mich mit dem DRG-System gut genug aus um zu erkennen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das System sich selbst gegen die Wand fährt. Bis kleinere Krankenhäuser insbesondere in ländlichen Regionen wie Brandenburg sich aufgrund der fehlenden Spezialisierung nicht mehr Tragen können. Bis der wirtschaftliche Druck, Patienten immer schneller und kostengünstiger zu behandeln dazu führt, dass Pat. unvollständig geheilt entlassen werden, o. nicht mehr adäquat versorgt werden können. Die Leistungsabrechung muss gerecht sein, damit die Genesung des Pat. im Vordergrund steht, nicht seine Entlassung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sascha K.,

vielen Dank, dass Sie uns auf Abgeordnetenwatch.de kontaktiert haben.

Wie Sie den Im Wahl-O-Mat hinterlegten Aussagen richtig entnehmen, plant die neue Bundesregierung eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Das Vorhaben ist mittlerweile auch im Koalitionsvertrag festgehalten, den entsprechenden Absatz finden Sie auf Seite 86:

„Krankenhausplanung und -finanzierung

Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.“

Selbstverständlich wird im Arbeitsprozess auch mit entsprechenden Organisationen und Verbänden beraten. Da der beschriebene Prozess sich jetzt am Anfang befindet, kann ich Ihnen aktuell leider keine Informationen zur konkreten Ausgestaltung geben.

Herzliche Grüße,

Maja Wallstein

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