Guten Tag Frau Wallstein,ich möchte Ihnen zwei Fragen zum Tierschutzgesetz stellen. Warum werden die Tiertransporte in Drittländer nicht endlich verboten????? Warum diese Tierqual der Lebewesen,
dicht gedrängt bei Hitze und Kälte????
Warum ist die Anbindehaltung immer noch erlaubt????Die Rinder können sich nicht bewegen und,wie immer öfter,bei Feuer und anderen Gefahren,nicht versuchen sich zu retten????Tiere sind die unschuldigsten und besten Lebewesen dieser Erde… Bitte stehen Sie für die Tiere ein und versuchen das Gesetz zu verbessern.🙏
Danke für Ihre Zeit,beim Lesen dieser Nachricht.
Claudia K.
Sehr geehrte Frau K.
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Fragen an mich gewandt haben.
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten und teile Ihre Empörung darüber.
Tierrechtsexpertinnen und -experten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, meine hochgeschätzte Kollegin Anke Hennig, MdB, setzen sich deshalb intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern.
Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.
Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die Anbindehaltung von Tieren - ob Esel, Ziege, Rind etc. - soll mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten werden. Die Koalition weiß aber auch um ihre Verantwortung für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Mit dieser Ausnahme wird gewährleistet, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt. Sie haben die Möglichkeit, weiterzuwirtschaften.
Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich für Ihr Engagement bzw. Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.
Mit freundlichen Grüßen
Maja Wallstein, MdB