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Maja Lasić
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Frage von Christian A. •

Können Sie bitte »unverzüglich« die Planung zur Bebauung des Tempelhofer Feldes stoppen?

Zum einen gab es bereits einen Volksentscheid dazu, der sich für einen Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgesprochen hat. Zum anderen gibt es so viele andere Möglichkeiten für die Schaffung neuen Wohnraums: Leerstand, illegale Vermietung als Ferienwohnung, bereits ausgewiesenes Bauland an anderer Stelle. Von der klimatischen Bedeutung von Grünflächen in einer Großstadt will ich gar nicht erst anfangen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte, dass Sie bisher diesbezüglich keine Antwort erreicht hat.

Die in diesem Jahr vollzogene Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes, wurde durchgeführt, um temporär weitere Unterbringung schutzsuchender Menschen zu ermöglichen. Bereits 2016 wurde aus diesem Grund das Gesetz geändert und ausgewählte Flächen für diesen Zweck ausgewiesen. Diese Regelungen wurden seinerzeit befristet und sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Mit der nun vollzogenen Änderung sollen die seit dieser Zeit errichteten mobilen Unterkünfte sowie Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung rechtlich abgesichert werden. Auch wird auf wenigen ausgewählten Flächen die Errichtung von weiteren dieser Bauwerke ermöglicht. Gegenstand der Gesetzesänderung ist ausdrücklich nur die befristete Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Tempelhofer Feld. Ohnehin ist nach dem Baugesetzbuch des Bundes die Errichtung mobiler Unterkünfte für geflüchtete Menschen nur bis längstens Ende 2030 zulässig. 

Eine davon losgelöste zweite Debatte betrifft eine mögliche Randbebauung des Tempelhofer Feldes. Die Koalition aus CDU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, auf dem Tempelhofer Feld „die Möglichkeiten einer behutsamen Randbebauung in begrenzten Teilen der Fläche auszuloten.” Dazu führt der Senat derzeit ein Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen an der Entwicklung einer Idee, wie eine zukünftige Randbebauung überhaupt aussehen könnte. Dieses Verfahren steht somit noch ganz am Anfang. 

Die Entscheidung über eine mögliche Randbebauung soll von allen Berliner*innen gefasst werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Zu dieser Frage gesamtstädtischer Bedeutung ist die Neubewertung durch die Berlinerinnen und Berliner maßgeblich.” Dieser Prozess läuft gerade. In welcher Form diese Neubewertung erfolgen wird, wird im Rahmen der weiteren Diskussion dieses Verfahrens zwischen Senat und Parlament zu klären sein. 

Mit freundlichen Grüßen 

Maja Lasić

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