(...) ich schlage Ihnen ein persönliches Gespräch vor, da können wir unseren "Bildungsstand" oder "Standard" unter Beweis stellen. (...)
(...) In Fällen, in denen das Missverständnis zügig aufgeklärt werden kann, findet oft eine mündliche Ermahnung statt und eine solche wird ja nicht verschriftlicht; im selben Zuge wird die Anscheinswaffe sogleich sichergestellt. Abgesehen vom Missbrauch solcher Waffen, der z.B. zu Beschädigungen an Autos oder Laternen führen kann, sind konkrete Fälle mit dem Vermerk „gefährliche Missverständnisse durch Anscheinswaffen“ nicht bekannt. Diese werden im Strafregister ebenso als Delikte aufgeführt, wie diejenigen mit echten Waffen und sind daher nicht ohne enormen bürokratischen Aufwand, der die Sichtung einer jeden Akte, die einem Waffendelikt zuzuordnen ist, zur Folge hätte, zu unterscheiden. (...)
(...) Solche Waffenverbotszonen im Sinne §42 WaffG sollen im Übrigen nur eingerichtet werden können, wenn sich auf Grund von empirischen Erhebungen z.B. der Polizei zeigt, dass es im fraglichen Gebiet in der Vergangenheit zu einer erhöhten Zahl von Gewaltdelikten gekommen ist – es handelt sich also keinesfalls, wie von Ihnen offenbar impliziert, um Willkür der Polizei oder Länderinnenminister, sondern vielmehr um den Versuch, an bestimmten Brennpunkten der Gewalt durch ein Waffentrageverbot die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. (...)
(...) Derzeitig sieht es so aus, als würde der Entwurf des Dienstrechtsneuregelungsgesetzes am 26. September 2007 im Kabinett diskutiert und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Lohf,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21.07.07.
(...) Ihre Auffassung, dass die Normalbevölkerung pauschal kriminalisiert wird, kann ich auch angesichts Ihrer eigenen Feststellungen nicht teilen. Natürlich sind Messer Werkzeuge, aber sie können auch zu anderen Zwecken missbraucht werden. Wenn ich Ihrer Aussage folgen würde, würde es heißen: Wenn sich keiner an das Gesetz hält, brauchen wir keines. (...)