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Frage von Christian R. •

Frage an Maik Reichel von Christian R. bezüglich Recht

Das Problem dürfte sein, dass diese geplanten Regelungen einheitliches Recht in den Ländern nicht mehr erkennen lassen. Ausserdem bedarf jede Regelung komplizierter Ausnahmeregelungen, deren Anwendung mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Es ist beispielsweise auf Reisen für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch nachvollziehbar, wo auf diese Rechtsgrundlage aufbauende Verbote gelten (etwa Bahnhöfen, Raststätten, Reiserouten). Wie will man diese Orte so veröffentlichen, dass für inländische und ausländische Personen Klarheit besteht?

Werden sich die Bürgerinnen und Bürgern bei rechtswidrigen Angriffen zukünftig nicht mehr verteidigen dürfen, nur damit einigen Innenministern und Polizeipersonen die Arbeit erleichtet werden soll?

Statt dessen hielte ich eine ausführliche Belehrung über die Grenzen von Notwehr und Notstand in Schulen für sinnvoll. Bei Rechtsbewusstsein und Rechtsverständnis besteht offensichtlich starker Nachholbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

C. Rüger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rüger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20. August.

Zu Ihrer Frage, wo die Entscheidungen der jeweiligen Länder, eventuell eine Waffenverbotszone einzurichten, nachzulesen sind, verweise ich auf die Gesetz- und Verordnungsblätter der einzelnen Bundesländer. Die Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Waffengesetzes steht noch aus, so dass mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2008 zu rechnen ist.

Solche Waffenverbotszonen im Sinne §42 WaffG sollen im Übrigen nur eingerichtet werden können, wenn sich auf Grund von empirischen Erhebungen z.B. der Polizei zeigt, dass es im fraglichen Gebiet in der Vergangenheit zu einer erhöhten Zahl von Gewaltdelikten gekommen ist – es handelt sich also keinesfalls, wie von Ihnen offenbar impliziert, um Willkür der Polizei oder Länderinnenminister, sondern vielmehr um den Versuch, an bestimmten Brennpunkten der Gewalt durch ein Waffentrageverbot die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Fragen der Selbstverteidigung sehe ich in diesem Falle übrigens nicht berührt, da wir auf deutschen Straßen wohl kaum mit amerikanischen Verhältnissen rechnen können und sollten. Das Tragen einer Waffe gehört in Deutschland eher zur Ausnahme als zur Regel.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB