Wird es nach der Reform des Staatsbürgerrechts möglich sein, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn man bereits mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzt?
Zum Beispiel besitze ich derzeit drei Staatsbürgerschaften, da ich mein Leben lang in vielen Ländern der Welt gelebt habe. Kann ich nach der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, wenn ich antragsberechtigt bin, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, ohne eine meiner bisherigen aufzugeben?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Reform des Staatsbürgerrechts.
Die konkrete Ausgestaltung der Reform findet derzeit mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs statt. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres geht dieser in die Ressortabstimmung, anschließend in die parlamentarischen Beratungen.
Derzeit ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft noch nicht möglich. Mit dem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtern. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden dabei künftig durch klare Kriterien bestimmt, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses derzeit geklärt werden.
In Ausnahmefällen ist es aber bereits jetzt schon möglich die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Mehr Informationen finden Sie dazu hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126
Wir beenden damit die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und es wird endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir