Wird der Bund seine Beamtenbesoldung zukünftig im Vergleich mit der aktuellen Besoldung in NRW konkurrenzfähig halten?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
das Land NRW hat seine Beamtenbesoldung zum 1. Dezember 2022 erheblich reformiert. Insbesondere der Familienzuschlag für Kinder ist - für alle (!) Laufbahngruppen - deutlich erhöht worden.
Trotz höheren Grundgehalts verdient nun ein Bundesbeamter mit Kindern deutlich weniger als ein vergleichbarer Landesbeamter in NRW. Dies können im Einzelfall monatlich etliche hunderte Euro weniger sein, was im Alltag einer Familie - auch bei gutverdienenden Beamten - sehr viel Geld ist.
Ist damit zu rechnen, dass der Bund den Besoldungsabstand zum Land NRW im Jahr 2023 zumindest reduziert?
Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage und alles Gute für 2023.
Sehr geehrter Herr S.,
Ein wichtiger Faktor für einen starken öffentlichen Dienst sind Arbeitsbedingungen, die den aktuellen Anforderungen entsprechen und die Leistungserwartungen der Menschen in Deutschland erfüllen helfen. Zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst gehört dabei auch eine faire und wettbewerbsfähige Bezahlung.
Im Bereich des Bundes sind dabei in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen im Besoldungsbereich getroffen worden, die für viele Beamtinnen und Beamte deutliche Verbesserungen in der monatlichen Besoldung mit sich gebracht haben. Dazu trägt auch der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung bei, der so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden soll.
Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung verschiedener verfassungs- wie auch dienstrechtlicher Aspekte und muss dabei auch haushälterischen und unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Das BMI ist hier federführend, aber auf die Abstimmung mit anderen Ressorts angewiesen. Die mit diesen Prüfungen verbundenen zeitaufwendigen Vorabstimmungen sind zwischen den Ressorts noch nicht vollends abgeschlossen.
Da der Bund seit Januar 2021 auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet hat, gehen eingetretene Verzögerungen im Verfahren nicht zulasten der Besoldungsberechtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir