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Mahmut Özdemir
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Frage von Maike H. •

Website BMI Abteilung G: nichtssagende Aussagen zur Digitalisierung plus 2 Abteilungen zur Digitalisierung/IT . Wird das Prinzip der Wirtschaftlich- /Sparsamkeit der öff.Verwaltung hier beachtet ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zu der Struktur des BMI, speziell zu den Abteilungen G, DG und DV. Zumindest leite ich aus Ihrer Anfrage ab, dass Sie auf die Abteilungen DG und DV mit Blick auf die Digitalisierung abzielen.

Inwiefern Sie bei der Abteilung G „nichtssagende Aussagen“ zur Digitalisierung vorfinden, mag sich mir nicht in Gänze erschließen. Hier heißt es: “Die Abteilung G ist für die politische Planung und die strategische Kommunikation bei allen politischen Themen des Hauses zuständig. Sie betreut die Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten und ist verantwortlich für die Pressearbeit, einschließlich des Internet- und Social Media-Auftritts des BMI. Bürgeranfragen zu innenpolitischen Themen werden vom Bürgerservice beantwortet. Des Weiteren obliegt der Abteilung G die Positionierung des BMI zu Vorhaben anderer Ressorts. Außerdem betreut die Abteilung die internationalen Angelegenheiten des BMI einschließlich der zivilen Krisenprävention. Neben der Fachaufsicht über die Bundeszentrale für politische Bildung stärkt und unterstützt sie die politische Bildung, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement und befasst sich mit politischen Ordnungsmodellen.“

Es ist richtig, dass sich zwei Abteilungen mit den gewaltigen Aufgaben der Digitalisierung befassen. Dies liegt aber in der Natur der Sache: Die Digitalisierung umfasst alle Bereiche unseres alltäglichen Lebens; es gibt nicht „die eine Digitalisierung“, die von einer Abteilung protegiert werden könnte. Abteilung DG befasst sich deshalb „mit den gesellschaftspolitischen Fragestellungen der Digitalisierung. Die Abteilung ist zudem Motor für die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, die möglichst leistungsstark, bürgernah, effizient und transparent den aktuellen Anforderungen entsprechen soll.“ Abteilung DV wiederum bündelt Aufgaben, die sich aus dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen ergeben und arbeitet an der Modernisierung unserer Verwaltungen durch eine fortschreitende Digitalisierung der dortigen Arbeitsprozesse.

Um konkret auf Ihre Frage zu antworten, ja das Prinzip der Wirtschaftlich- /Sparsamkeit der öff. Verwaltung wird hier vollumfänglich beachtet.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen für Sie hilfreich waren und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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