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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Martin M. •

Warum wird gegen hasserfüllte antisemitische Moslems nicht vorgeganen? Warum werden antisemitische Straftaten aus religiösen Motiven nicht gesondert erfasst?

In Berlin fand jetzt wieder eine Juden- und Israelfeindliche Demo statt.
Allerding nicht von Nazis,in deren Bekämpung man jährlich Millionen ausgibt, sondern Muslime und speziell Libanesen&Palästinenser(siehe Bilder Demo).
Es gab Rufe mit "Tod den Juden" und "Tod Israel"(https://tinyurl.com/23vxskez).
Warum wird hier nicht eingeschritten indem man die Demos auflöst?
Warum werden solche Leute nicht an Ort und stelle verhaftet und wegen Volksverhetzung angeklagt wie es bei einem Rechtsrockkonzert der Fall wäre?
Warum wird nicht von Abschiebung solcher Antisemiten/-zionisten gesprochen?
Warum müssen wir in Deutschland solche hasserfüllten Personen, die die historische Verantwortung der BRD ggü den Juden mit Füßen treten, tolerieren statt sie zu bestrafen(Geldbuße an Zentralrat der Juden oder Vereine gegen Antisemitismus) und oder -nach Möglichkeit- gar abzuschieben?
Warum werden offensichtlich religiös motivierte Straftaten (wie diese https://tinyurl.com/24pbkncj)nicht gesondert erfasst?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M., 

wir verurteilen Antisemitismus aus allen Spektren auf das Schärfste. Sehr oft handelt es sich bei den Teilnehmenden der palästinensischen Demonstrationen um junge Männer, die in Deutschland geboren sind und den deutschen Pass haben. Abschiebungen können hier also kein Mittel sein, hier müssen andere Ansätze gewählt werden, beispielsweise im Bildungsbereich. Die Möglichkeiten des Strafrechts müssen bei antisemitischen Straftaten vollständig ausgereizt werden.

Grundsätzlich nutzt die Polizei im Rahmen der Versammlungsauflagen ihre Mittel. Teilweise ist das Erkennen von vermeintlich volksverhetzenden Äußerungen auf pro-palästinensischen Demonstrationen nicht ohne Hindernisse, weil bei den Veranstaltungen oft Arabisch gesprochen wird. Die Polizei ist mit Übersetzern vor Ort. In dem konkreten Fall ermittelt nun der Staatsschutz, auch auf der Grundlage von Videomaterial der Polizei.

Die Berliner Polizei hat bereits eingeräumt, dass sie bei der Demonstration am Karsamstag schneller und deutlicher hätte einschreiten können. Man ist sich bei der Polizei der Gefahr antisemitischer Äußerungen bewusst, auch in Chiffren und Codes. Die Polizei schöpft Demonstrationsauflagen aus, um zu reagieren, wenn sich Demonstrierende gegen die Existenz des jüdischen Staates Israels oder die Sicherheit von Jüdinnen und Juden richten. Dabei besteht immer der Drahtseilakt die Versammlungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig bei Eingriffen in dieses Grundrecht die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Eine Konsequenz der Vorkommnisse während der Demonstration war ein Versammlungsverbot für zwei am darauffolgenden Wochenende, am 15. Und 16. April 2023 für Berlin angekündigte Veranstaltungen durch die Berliner Versammlungsbehörde.

Antisemitische Straftaten werden im Bereich der „Hasskriminalität“ erfasst und gesondert nach den Phänomenbereichen „rechts“, „links“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“ eingeordnet.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

 

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