Warum wird die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung verboten, obwohl diese ständig und -bisher- hauptsächlich Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zum Erreichen ihrer Ziele beging?
Warum wurde die Organisation "Letzte Generation" trotz wiederholter schwerer Straftaten wie Sachbeschädigung, Straßenverkehrsgefährdung, Behinderung der Staatsgewalt, Belästigung, Nötigung usw. bislang nicht verboten, obwohl die Begehung dieser Straftaten offenbar für sie legitim ist?
Könnten härtere Maßnahmen ergriffen und angemessene Strafen verhängt werden, um ihre Taten wirksamer zu bekämpfen?
Warum werden die Geldquellen der Organisation nicht unterbrochen bzw. trocken gelegt, beispielsweise durch Schadensersatzforderungen, Straf- und Ordnungsgelder? Wäre es nach dem Verbot nicht auch möglich, die Geldgeber wegen der Finanzierung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen und die Geldmittel einzuziehen?
Sehr geehrter Herr M.,
ich schätze es sehr, wenn sich Bürger:innen mit Fragen und Anliegen direkt an mich als Abgeordneten wenden. Nur so kann ich die Interessen der Bürger:innen angemessen vertreten.
Es ist mir allerdings aus Zeitgründen nicht möglich, beinahe jede Woche neue Anfragen von Ihnen zu beantworten. Gerade, wenn Sie im Geschäftsbereich des BMI liegen, da mein Abgeordnetenwatchaccount durch mein Bundestagsbüro und nicht durch das BMI verwaltet wird. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen nicht in den sehr kurzen Zeitabständen immer wieder Nachfragen beantworten kann. Es ist daher sinnvoller Ihre Fragen direkt beim Bundesinnenministerium zu platzieren.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an den Bürgerservice des BMI, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir