Warum werden Unterhaltszahlende Väter im Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation nicht berücksichtigt? Ist dieses Problem bekannt?
Guten Tag Herr Özdemir,
Ich glaube, dass ich hier stellvertretend für sehr viele Kolleg: innen sprechen kann.
Ich war 17 Jahre lang verheiratet. Aus dieser Ehe habe ich vier Kinder. Ich wohne in Hamburg.
In dem besagten Referentenentwurf soll die Zahlung des Alimentativen Ergänzungszuschlags nur an Beamte, Richter oder Soldaten gezahlt werden die verheiratet sind oder denen Kindergeld gezahlt wird. Das Kindergeld bezieht aber in der Regel die Mutter. Trotzdem muss ich Wohnraum für meine Familie unterhalten. So wie in meinem Fall, würde mir die Zahlung dieses Ergänzungszuschlages verwehrt bleiben, obwohl ich indirekt das hälftige Kindergeld in der Unterhaltsberechnung erhalte. Auf das Kindergeld habe ich also Anspruch, bekomme es aber nicht direkt gezahlt. Ich erhalte ja auch den Familienzuschlag in vollem Umfang für mich und meine Familie.
Warum wird die Formulierung des § 41 (1) des Entwurfes, nicht ähnlich des § 40 (1) verfasst?
Hat man uns schlichtweg vergessen?
Sehr geehrter Herr B.,
bei Fragen zur amtsangemessenen Besoldung von Bundesbeamten bin ich im BMI nicht der zuständige Parlamentarische Staatssekretär. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich meines Kollegen Johann Saathoff.
Ich möchte Sie daher bitten, sich zur Beantwortung Ihrer fachspezifischen Frage direkt an das Büro meines Kollegen Herrn Staatssekretär Saathoff bzw. an den Bürgerservice im BMI zu wenden.
Den Bürgerservice des BMI erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir