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Frage von Hans Jürgen H. •

Wann und wie werden die Anträge für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas erscheinen

Sehr geehrter Herr Özdemir,

ich wohne in Rheinberg und möchte gerne einen Antrag auf Zuschuss für Heizöl stellen. Im Netz wird man immer an die Länder verwiesen. Ich wohne in NRW. Nun meine Frage an Sie: Wie und wo kann ich diesen Antrag erhalten und wann endet die Abgabefrist?
Ich würde mich über eine verbindliche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet. Die Entlastungen werden vom Bund in Höhe von 1,8 Milliarden den Ländern zur Verfügung gestellt. Diese können die Hilfen gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen.

Derzeit ist geplant die Anträge über die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland zu bearbeiten. Den Zuschuss können alle Verbraucher:innen beantragen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Beim Wohnen zur Miete soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter entsprechend weiterreichen.

Der Preis muss sich dabei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdoppelt haben. Als Nachweis müssen die entsprechenden Brennstoffrechnung mit eidesstattlicher Erklärung zur Richtigkeit der Angaben eingereicht werden. Die Unterstützung ist auf höchstens 2.000 Euro begrenzt und entfällt bei einem Anspruch unter 100 Euro.

Wie genau die Anträge im Detail aussehen und ab wann der Zuschuss ausgezahlt wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Deshalb bitte ich Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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