Sind Sie echt der Auffassung, dass das BMI in seinem Referentenentwurf die Beschlüsse des BVerfG zur amtsangemessenen Bundesbesoldung tatsächlich umsetzt?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
ich danke Ihnen für die teilweise Beantwortung meiner zuletzt gestellten Frage.
Dass Sie mich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf den von mir referenzierten Betrag von 7 Euro nicht für die Mietenstufe VI, sondern für die Mietenstufe IV ausweist, war im Grunde entbehrlich. Denn ich bin mir sicher, Sie wussten, dass dem Fragesteller - sprich mir - hier ein Tippfehler unterlaufen ist :-)
Von daher erneut meine Frage mit der Bitte um konkrete Beantwortung:
Glauben Sie wirklich, dass mit 7 € für einen verheirateten Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe IV (= gemeint ist hier die Mietenstufe 4) lebt, allen Ernstes die Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden?
Und wo bleibt eigentlich die deutliche Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 3. Kind?
Erneut möchte ich mich im Voraus bedanken - insbesondere für Ihre aktive Teilnahme und Bürgernähe bei "Abgeordnetenwatch.de"! Dafür von mir ein Daumen hoch!!!
Mit freundlichen Grüßen
B.
Sehr geehrter Herr B.,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen weitere Nachfragen zum Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamtinnen und Beamten nicht beantworten kann, da der Bereich der Besoldungsfragen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich im Ministerium fällt.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an den Bürgerservice des BMI, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir