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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Markus R. •

Frage an Mahmut Özdemir von Markus R. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Özdemir,

wie ist es Möglich, dass sich Deutschland nun nicht um die konsequente Verfolgung der Steuerhinterziehung bemüht? Eine Enthaltung im EU Rat war schon peinlich genug und jetzt das?

Die Nachvollziehbarkeit der Steuerzahlungen großer Unternehmen und die damit verbundene negative PR erscheint doch als legitimer Hebel gegen die fortschreitende Steuervermeidung innerhalb der EU.

Oder was ist ihr Plan gegen die Steuervermeidung in der EU?

Die Verteilung des Wohlstandes erreicht schließlich wiedermal ein Demokratie gefährdendes Niveau.

Oder wollen wir uns jetzt dem Diktat des internationalen Wettbewerbs unterwerfen, wo wir ja mit autokratischen Milliardären mithalten müssen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Markus Roolfs

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roolfs,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Bekämpfung von Steuervermeidung, welche allerdings zugegebenermaßen ein paar offene Fragen bei mir hinterließ. Aufgrund dessen kann ich über Ihr konkretes Anliegen nur mutmaßen, versuche aber nach bestem Wissen und Gewissen auf jenes einzugehen.

Es ist für mich nicht ersichtlich und nachvollziehbar, bei welcher Abstimmung über die konsequente Verfolgung von Steuerverfolgung sich Deutschland im Rat der EU enthalten haben soll.

Nun zu Ihrem Punkt, was Deutschland gegen Steuervermeidung tut. Wir haben das Projekt der OECD gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen maßgeblich unterstützt. Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland sogar eine Initiative zur Einführung einer internationalen Mindestbesteuerung bei der OECD eingebracht. Das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) hilft den Regierungen, Steuerschlupflöcher zu schließen, die es bisher ermöglicht haben, Unternehmensgewinne verschwinden zu lassen oder sie in Länder zu übertragen, die nur geringe Steuern erheben.
Das endgültige Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2015 enthielt neue Mindeststandards zur länderbezogenen Berichterstattung (country-by-country reporting), die den Steuerverwaltungen zum ersten Mal ein umfassendes Bild von den Wirtschaftsaktivitäten multinationaler Unternehmen geben kann; sowie zum Abkommensmissbrauch (treaty shopping).
So soll und wird verhindert werden, dass Durchlaufgesellschaften in Ländern mit günstigen Doppelbesteuerungsabkommen genutzt werden, um Investitionen über Drittstaaten laufen zu lassen mit dem Zweck, im Investitionsstaat Steuern zu vermeiden. Schädliche Steuerpraktiken werden so ebenfalls begrenzt – vor allem in Bezug auf geistiges Eigentum und durch den automatischen Austausch von Steuervorbescheiden. Ferner garantiert die gegenseitige Anerkennung von Verfahren, dass der Kampf gegen die doppelte Nichtbesteuerung nicht in eine Doppelbesteuerung umschlägt.

Auch in der Europäischen Union setzt sich Deutschland gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung ein. Zuletzt haben wir ferner die Europäische Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in deutsches Recht umgesetzt, sind also auch auf Bundesebene aktiv.

Sofern meine Antwort für Sie unbefriedigend sein sollte, bitte ich Sie Ihr Anliegen zu präzisieren und erneut an mich zu richten. Gerne können Sie den Kontakt auch über mein Berliner Büro herstellen, die Kontaktdaten können Sie meiner Website https://www.oezdemir-fuer-duisburg.de/kontakt/ entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir MdB

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