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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Fethi K. •

Frage an Mahmut Özdemir von Fethi K. bezüglich Verkehr

Eckpunkte Papier Andreas Scheuer.

1. Wie könnt ihr die Mobilität dem Konzern überlassen, der den Abgasskandal zu verantworten hat?

Ich möchte daran erinnern das VW Manager in den USA ins Gefängnis gewandert sind!
In Deuschland nicht!

2. 200.000 sozialversicherungspflichtige deutsche Arbeitsplätze ( Taxi ) sind in Gefahr!
Wie stehen sie dazu?

3. Das Personenbeförderungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz!
Was halten Sie von den geplanten Veränderungen im PBfg?

4. Das Taxigewerbe hat kein Problem mit Wettbewerb! Wir sind bereit dazu!
Nur geht das mit gleichen Regeln. Dumpingpreise anbieten um den Markt zu erobern kann doch wirklich nicht die Moderne sein?

5.Das Taxigewerbe ca. 35.000
Familienbetriebe welche
ca. 200.000
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze unterhält wird riskiert in den Ruin zu treiben?
Diese Betriebe und Taxifahrer zahlen ihre Steuern in Deutschland! Konzerne wissen schon wie man diese Steuern nicht in Deutschland zahlt!
Hauptverwaltung nach Irland und schon fließen die Steuern welche in Deutschland verdient worden sind nach Irland!
Mit solchen Entscheidungen „Eckpunktepapier Andreas Scheuer“
folgt ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden oder?

6. In den USA kann man bereits jetzt sehen das die Heilsversprecher (Konzerne)
Carsharing und Pooling Anbieter nicht den Verkehr entlastet, sondern belastet haben! Und jetzt bei uns in Deutschland?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

bezugnehmend auf Ihre erste Frage möchte ich darauf verweisen, dass auch in Deutschland die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, so hat die Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine Musterklage gegen VW im November des vergangenen Jahres eingereicht und die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen von VW-KundInnen abgewandt. Darüber hinaus ist es mir ein Anliegen hervorzuheben, dass die SPD-Bundestagsfraktion ein Gesetz für Musterklagen durchgesetzt hat, damit VerbraucherInnen gemeinsam gegen große Unternehmen klagen können. So stehen sie nicht mehr den engagierten Rechtsabteilungen und Anwälten großer Firmen gegenüber, sondern können auf Augenhöhe ihr Recht durchsetzen. Hieran zeigt sich meines Erachtens, dass die Politik nicht vor großen Konzernen einknickt, sondern eine konsequente Durchsetzung des Rechtsstaats verfolgt, auch im Falle VWs.

Hinsichtlich Ihrer Fragen rund um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) möchte ich zunächst betonen, dass Taxis freilich ein wichtiger Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind und zur Daseinsvorsorge gehören. In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU hat die SPD erfolgreich für einen weiteren Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV angesichts steigender Fahrgastzahlen gekämpft. Dabei muss natürlich ein fairer Wettbewerb sowie die Sicherung sozialer Standards von ArbeitnehmerInnen gewährleistet werden. Aufgrund dessen soll die anstehende Novellierung des PBefG in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen bzw. Mobilitätsanbietenden, der Taxi- und Mietwagenbranche, Gewerkschaften, Mobilitätsverbänden und vielen weiteren Beteiligten stattfinden. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dabei für ein transparentes Verfahren im Rahmen der Gesetzesänderung stark, nachdem die verschiedenen Positionen gesammelt und bewertet wurden.

Selbstverständlich wird Wert darauf gelegt, den öffentlichen Nahverkehr durch die Gesetzesänderung zu stärken und nicht zu gefährden. Bereits in den Koalitionsverhandlungen mit der Union hat sich die SPD dafür eingesetzt, folgende Passage in den Koalitionsvertrag aufzunehmen: "Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung."

Hinsichtlich der Rückkehrpflicht für Mietwagen, auf welche Sie vermutlich mit Ihren Fragen 2 bis 4 anspielen, vertrete ich den Punkt, dass eine Aufhebung der Rückkehrpflicht unter einem Gesichtspunkt legitim wäre: Praxistauglich, nicht nur auf dem Papier, muss sichergestellt werden, dass kein Wettbewerbsnachteil für die Taxibranche entstehen würde. Bislang stehe ich dieser möglichen Aufhebung allerdings kritisch gegenüber.

Abschließend rate ich Ihnen dazu, mit Ihrem Anliegen sowohl auf Ihre örtlichen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagfraktion als auch auf den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zuzugehen, da Ihre Anfrage primär sein Ressort betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir, MdB

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