Frage an Mahmut Özdemir von Busche R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter MdB
Sie haben ja der Kastration von unbetäubten Ferkeln zugestimmt. Tierschutz ist ja Bestandteil des GG. Wie verträgt sich dieser Widerspruch und warum quälen Sie diese Tiere so. Das Argument, dass es keine Alternativen stimmt ja nicht. Die Argumente des Tierschutzes kennen Sie ja auch.
Danke für Ihre Antwort
MfG
Sehr geehrter Herr Busche,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen recht herzlich.
Es hat im Vorhinein an diese Entscheidung zahlreiche Sachverständigengespräche gegeben, bei denen Expertinnen und Experten aus Bereichen der Landwirtschaft, Ferkelzucht und vor allem auch des Tierschutzes zugegen waren, um die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu analysieren.
Michael Marahrens vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Institutes war dabei der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Herr Marahrens warb aus tierschutzfachlichen Gründen für die Impfung gegen Ebergeruch. Problematisch hierbei: Die meisten Schlachter erklären sich nicht bereit, Fleisch von gegen Ebergeruch geimpften Ferkeln anzunehmen.
Das Ergebnis der Öffentlichen Anhörung zur Fristverlängerung bei Ferkelkastrationen bestand schlussendlich darin, dass sich eine Mehrheit der Sachverständigen aufgrund fehlender Alternativmethoden für eine Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration aussprach.
Durch die Fristverlängerung vermeiden wir massive Verwerfungen und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen, dass der hohe Tierschutzstandard von Neuland (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht.
Damit das BMEL nicht erneut die Übergangszeit ungenutzt verstreichen lassen kann, haben wir es im Gesetzentwurf dazu verpflichtet, bis zum 30. Mai 2019 endlich die Verordnung über die Sachkunde und die Anwendung von alternativen Methoden zur Ferkelkastration vorzulegen. Das BMEL muss alle sechs Monate über den Stand der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration berichten.
Durch entsprechende Verpflichtungen wird es in der Übergangszeit Informationskampagnen zur Etablierung von Alternativen geben sowie Schulungen für Landwirte. Zudem legen wir ein Förderprogramm für Betriebe zur Anschaffung von Geräten auf. Hierfür wurden 38 Mio. € in den Haushalt 2019 eingestellt.
Ohne Fristverlängerung werden Ferkel nach Deutschland importiert, die mit Methoden kastriert worden sind, die nicht dem deutschen Tierschutzgesetz entsprechen. Das würde bedeuten, dass Millionen von Ferkeln über Tausende von Kilometern transportiert werden. Wir wollen die Standards für unsere Lebensmittelerzeugung selbst setzen.
Der SPD-Bundestagsfraktion ist es weiterhin gelungen, einige wesentliche Punkte in den Antrag "hineinzuverhandeln":
Der Entschließungsantrag enthält zusätzliche Konkretisierungen unserer Forderungen und weitergehende Forderungen zum Tierschutz: Wir fordern – unter anderem - die Bundesregierung auf, dass sie auf eine konkrete und überprüfbare Vereinbarung mit den Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel hinzuwirken, die die Vermarktung von Fleisch aus alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration sicherstellt und nicht einzelne Verfahren benachteiligt bzw. ausschließt. Bei der Erarbeitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung ist sicherzustellen, dass sowohl die Ferkelaufzucht als auch die Sauenhaltung bereits in der Eingangsstufe einbezogen werden und die Anforderungen über dem gesetzlich geltenden Standard liegen.
Im Entschließungsantrag fordern wir das BMEL darüber hinaus dazu auf, bis Mitte der Legislatur die Nutztierstrategie weiterzuentwickeln und dabei Lösungen für nicht-kurative Eingriffe, wie das Kürzen von Ringelschwänzen und das Enthornen von Rindern, vorzulegen und das Töten von Eintagsküken so schnell wie möglich zu beenden.
Gegen den Willen der Union konnten wir im Entschließungsantrag auch Punkte jenseits der Nutztierhaltung festschreiben. Wir fordern das BMEL unter anderem dazu auf, ein TÜV für Heimtierhaltungssysteme zu schaffen, eine Verordnung zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen und den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren.
Sehr geehrter Herr Busche, ich hoffe sehr, Ihre Frage hiermit hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir