Frage an Mahmut Özdemir von Joachim M. bezüglich Gesundheit
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und seit 1994 gehören Homosexuelle ebenfalls dazu. Weshalb wird dann die menschenverachtende "Konversionstherapie" nicht verboten. Warum dürfen Eltern ihre Kinder in die Hände von solchen "Ärzten" geben? Das die Krankenkasse dafür auch noch zahlt (Abrechnungsdschungel sei Dank) ist für mich geradezu unerträglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und eine "Therapie" die die Persönlichkeit verändern soll ist 2018 ein Armutszeugnis und gehört verboten.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Sehr geehrter Herr Müller,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.
Homosexualität oder jede Form von nicht-heteronormen Geschlechtsidentitäten ist keine Krankheit! Das gilt es immer wieder klarzumachen - und daher teile ich Ihren Standpunkt! Sogenannte "Konversionstherapien" sind strafbar, wenn sie unter Zwang durchgeführt werden. Des Weiteren sind Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich rechtlich verpflichtet, eine Behandlung nach fachlichen Standards zu erbringen. Werden Therapien angeboten, die geeignet sind, betroffene Menschen zu schädigen, sind gegebenenfalls die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten; gegebenenfalls müssen auch die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir