Frage an Mahmut Özdemir von Adelheid F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Özedemir,
seit WOchen lese ich verschiedene Artikel zum Thema Polygamie in der Bundesrepublik. Zunehmend erhalte ich den EIndruck, dass die Einehe gar nicht mehr gesichert ist. Im Grundgesetz nicht klar definiert? Im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich verboten, werden Mehrehen bei Migranten toleriert. So lese ich jedenfalls.
Als Feministin scheint mir hier eine Tendenz zuwalten, die ich als Frau bedrückend finde. Gleiche Rechte bedeuten numal auch gleiche Pflichten: die Anerkennung des Gesetzes. Und dies scheint nicht gewährleistet zu sein.
Ich bin auf Ihre Antwort als mein Abgeordneter gespannt.
A. F.
Sehr geehrte Frau F.,
auf diesem Wege beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema "Polygamie in der Bundesrepublik", die Sie auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben.
Weder die deutsche Rechtsordnung noch ich persönlich tolerieren sogenannte Mehr-Ehen. Sowohl gesellschaftlich als auch politisch sind Mehr-Ehen dem Eherecht der BRD fremd.
Diese Rechtslage, wie sie in der Bundesrepublik besteht, findet meine bedingungslose Zustimmung.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir, MdB