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Mahmut Özdemir
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Frage von Thomas H. •

Frage an Mahmut Özdemir von Thomas H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Wie stehen sie im Lichte des Vorhabens der Regierung zum Artikel 87a des GG? Werden sie diesem Vorhaben, was klar gegen das GG verstößt, zustimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Huesken,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02. Dezember 2015.

In dieser Anfrage beschreiben Sie die Erteilung des Mandats zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation ISIS“ als Verstoß gegen Artikel 87 a des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 entschieden, dass Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn sie gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfinden und die Bundesregierung die vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt hat.
Diese Zustimmung ist bei dem von Ihnen angesprochenen Antrag am heutigen Tage durch den Deutschen Bundestag erfolgt. Dadurch wurde der kollektiven Sicherheit im Sinne des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen Rechnung getragen.

Nach intensiven Diskussion und einem umfangreichen Abwägungsprozess habe auch ich mich dafür entschieden dem Antrag der Bundesregierung und somit dem Mandat zum Einsatz der Bundeswehr zuzustimmen. Meine Leitmotive möchte ich Ihnen wie folgt erläutern:

Der befristete Einsatz unserer Streitkräfte zur Unterstützung Frankreichs dient der Wiederherstellung von Staatlichkeit und Sicherheit in den von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ dominierten Gebieten. Denn die Terrorgruppe ISIS trägt ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis Europa. Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist auch unsere Beistandspflicht und Solidarität gegenüber dem französischen Staat und seiner Bevölkerung erforderlich. Nicht zuletzt wegen der in dem Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages in Verbindung mit dem Artikel 51 VN-Charta verankerten Beistandspflicht sowie des kollektiven Selbstverteidigungsrechts zugunsten Frankreichs.

Abschließend sei gesagt, auch der nicht abreißende Flüchtlingsstrom macht uns allen deutlich, dass die globale Terrorismusbekämpfung auch das Bekämpfen von Fluchtursachen der Menschen bedeutet, die friedlich und zufrieden in ihren Heimatländern leben wollen. Auch diesen Menschen können wir durch unser Einschreiten helfen, wieder in einem Land ohne Terror und Gewalt leben zu können.

In der Hoffnung Ihnen meine Beweggründe näher gebracht haben zu können verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir, MdB

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