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Mahmut Özdemir
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Frage von Walter D. •

Frage an Mahmut Özdemir von Walter D. bezüglich Finanzen

mal eine frage zum thema Mindeslohn

durch einführung des mindeslohn ist es leider vielen firmen gestattet die löhne der neuen arbeitnehmer aufs mindeste zu beschrenken. dadurch wurde ich bei einer spedition für 8,50 € die Std. eingestellt, dank dieses gehalts war ich "gezwungen" Nachts zu fahren, 15-18 Std täglich zu arbeiten incl, wochenenden damit ich auf einen reallohn von 2500€ zu kommen welcher früher in der BKF Brange das normale gehalt war.

nun zur frage : ist es gerecht das ein LKW fahrer ausser den vorgeschriebenen 9 Std Lenkzeit "die anstrengend genug sind" auch noch 6 - 7 Std und am WE arbeiten muss, um rechnungen zu bezahlen und sich verpflegen zu können?

das heist um auf eine angemessene vergütung meiner arbeitsleistung zu kommen war ich auf überstunden und nacht- und Wochenendzuschläge angewiesen.

wo ist da noch eine Soziale gerechtigkeit, wenn zb. ausländische leiharbeiter,( die von der besagten spedition aus polen geholt wurden) ein besseres leben führen können als bundesdeutsche arbeitnehmer.
es sollte doch wehnigstens unterschieden werden woher der arbeitnehmer kommt als allen diesen mindeslohn aufzudrücken.
ich meine , mindeslohn ja aber für bundesdeutsche arbeitnehmer sollten die gehälter nicht auf den mindeslohn von 8,50€ gehalten werden sondern zb in unserer brange auf 15,00€ netto stehen, denn damit kann man in deutschland leben. in polen kommen die leiharbeiter vielleicht mit deutschen 8,50€ aus.
und nun bitte nicht mit der sozialamtsrechnung kommen denn die ist nicht realistisch, versuchen sie im monat mit 350€ mal versicherungen, strom von 133€ und lebensmittel zu berappen um menschengerecht leben zu können

MFG
Walter Deichmüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Deichmüller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum gesetzlichen Mindestlohn, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Der gesetzliche, flächendeckende Mindestlohn ist selbstredend keine Anweisung an Arbeitgeber, die Löhne auf genau 8,50 Euro festzusetzen. Das dürfen die meisten Arbeitgeber auch gar nicht, da sie ohnehin bereits an Tarifvereinbarungen gebunden sind. In diesen Verträgen, die Arbeitgeberverbände einer Branche mit den Gewerkschaften ihrer Arbeitnehmer aushandeln, wird grundsätzlich auch ein Tariflohn für die betroffenen Berufe verhandelt. Über 56 Prozent der Beschäftigtenverhältnisse in Deutschland basieren auf Tarifverträgen. Da sie ein interessengerechtes Ergebnis der Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darstellen, wäre es wünschenswert, wenn diese Zahl weiter steigt. Die meisten Tarifverträge schreiben einen Mindestlohn vor, der über dem Niveau von 8,50 Euro liegt. Der Mindestlohn ist dazu da, um für all diejenigen Beschäftigungsverhältnisse, die nicht tariflich geregelt sind, einen Mindestsatz an Vergütungsgerechtigkeit herzustellen.

Ein Bruttomonatseinkommen von 2.500,00 Euro kann bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro nur unter Inkaufnahme von langen Arbeitszeiten erreicht werden. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass im Rahmen von Tarifverhandlungen Interessenvertreter von beiden Seiten einen fairen Lohn verhandeln. In Nordrhein-Westfalen, meinem Bundesland, wurde mit den Spitzenverbänden der Speditions- und Logistikbranche ein Stundenlohn von knapp unter 11 Euro für Kraftfahrer ohne Berufsausbildung tariflich vereinbart. Leider ist aber in der Gesamtschau der BKF-Branche festzustellen, dass nur 29 Prozent der Beschäftigten von einer Tarifvereinbarung profitieren. Diese Zahl muss sich erhöhen.

Nach all dem Gesagten unterliegt die Entscheidung über die Arbeitsvergütung letztendlich dem Prinzip der Privatautonomie und somit den Arbeitgebern selbst. Ein Bundesgesetzgeber kann hier nur äußere Rahmenbedingungen setzen. Das hat die Bundesregierung mit dem gesetzlichen Mindestlohn auch getan. Er ist - nochmals - keine Aufforderung an Arbeitgeber, bei einem Lohn von 8,50 Euro zu stagnieren, sondern er soll verhindern, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn von teils viel weniger als noch 8,50 Euro weiterhin Bestand haben. Wie Sie wissen, hat sich die Union CDU/CSU bis zuletzt vehement gegen den Mindestlohn gestellt. Dass die SPD sich an dieser Stelle durchsetzen konnte, ist ein Erfolg für die soziale Gerechtigkeit in Deutschland.

Ein Wort zu den polnischen Kollegen: Innerhalb der Europäischen Union gilt der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt im Kern, dass Deutschland dazu angehalten ist, Unionsbürgern die Möglichkeit zu geben, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat der EU unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Entlohnung gem. Art. 45 Abs. 2 AEUV. Eine Unterscheidung nach dem Herkunftsland verbietet sich im Angesicht dieser Kernfreiheit der EU also. Stattdessen sollte das Augenmerk darauf liegen, mit welchen Instrumenten die Lohngerechtigkeit in Deutschland - aufbauend auf dem gesetzlichen Mindestlohn - verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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