Frage an Mahmut Özdemir von Herbert B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Özdemir,
wie Sie sicherlich wissen ist Tabakrauch für viele Menschen nicht nur belästigend, sondern auch gesundheitsschädigend. Im G e s e t z zu dem Tabakrahmenübereinkommen, Artikel 8, heißt es ganz deutlich: Passivrauchen verursacht Tod, Krankheit und Invalidität.
Würden Sie sich daher dafür einsetzen, dass niemand gegen seinen ausdrücklichen Willen Tabakrauch ausgesetzt werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Brockerhoff
Sehr geehrter Herr Brockerhoff,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema ´Nichtraucherschutz´, der die öffentliche Debatte beschäftigt.
Entsprechend Ihrer Fragestellung, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass niemand "gegen seinen Willen" Tabakrauch ausgesetzt wird.
Hier geht es aber - anders als in der Öffentlichkeit oder von bereits amtierenden Parlamentariern dargestellt - um eine juristisch, hoch komplexe Fragestellung. Die juristische Bewertung spare ich mir an dieser Stelle, da Sie meine Position hierzu erfahren möchten, dennoch ein Ansatz, der mich bei dieser Frage leitet: Die widerstreitenden Interessen sind hier die Autonomie des "Rauchers" basierend auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I Grundgesetz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen/der Gruppe basierend auf Art. 2 II Grundgesetz. Weitere Grundrechtsbelange sind denkbar.
Die (zuständigen ?!) Landesgesetzgeber haben diese Frage - beispielsweise in NRW - sicherlich in Ihrem Sinne mit einem absoluten Nichtraucherschutz umgesetzt. Unter dem Einfluss der Rechtsprechung des BVerfG, haben die Gesetzgeber in den Ländern, daher autonom dem Gesundheitsschutz einen höheren Stellenwert eingeräumt, was im Ergebnis denke ich, richtig ist. Die geltende Gesetzeslage in den Ländern respektiere und akzeptiere ich. Die gesellschaftliche Bewegung wird zeigen, ob die Landesgesetzgeber mit dem Konzept eines absoluten Nichtraucherschutzes die Mehrheitsmeinung im Land abgebildet haben. Im Sinne eines sicheren Gesetzesvollzuges ist ein solches Konzept sicherlich richtig, Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen halte ich allerdings nicht für völlig abwegig.
Zusammengefasst: Ich werde mich dafür einsetzen, dass niemand gegen seinen Willen schädlichem Tabakrauch ausgesetzt wird. Werde aber auch den Vortrag der Gegenseite dahingehend stets würdigen, ob nicht berechtigter Raum für eine gesetzliche Ausnahme besteht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mahmut Özdemir