Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

grundsätzlich hängt die Frage, ob 3G, 2G oder andere Maßnahmen im weiteren Verlauf der Pandemie aufrecht erhalten werden müssen, vom Infektionsgeschehen ab. Aktuell lässt sich nicht präzise voraussagen, ob und wenn ja in welcher Form eine allgemeine Impfpflicht kommen wird. Auch können wir zu diesem Punkt nicht mutmaßen, wie nach Einführung einer solchen Impfpflicht die Infektionszahlen aussehen und welche Regelungen (2G, 3G, etc.) dann noch notwendig sein werden.

Für die Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht gibt es einen klaren Fahrplan: Wir werden in den kommenden Wochen sehr ausführlich, ergebnisoffen und gewissenhaft diskutieren, ob eine allgemeine Impfpflicht zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll erscheint. Sämtliche Argumente, auch die vielen vorgetragenen Zweifel werden in diese Debatte des Bundestages mit einfließen. Wie eine Impfpflicht ausgestaltet werden könnte, will der Bundestag bis Ende März erarbeiten. Nach einer Orientierungsdebatte Ende Januar wird die SPD-Fraktion Eckpunkte für mögliche Gruppenanträge vorlegen. Erst wenn konkrete Entwürfe zur Wahl stehen, werden die Mitglieder des Bundestags individuell entscheiden, wie sie abstimmen. Diese Entscheidung soll jedem Abgeordneten, unabhängig von der Fraktions-Leitlinie, überlassen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Macit Karaahmetoglu, MdB

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