Frage an Lukas Kliem von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kliem,
Sie lassen sich als Rechtsanwalt der Liste "Wir schwule Juristen" auf der Internetseite des Schwulen- und Lesbenverbandes in Deutschland (LSVD online) empfehlen.
1. Würden Sie trotzdem auch als Anwalt einen Mandanten verteten, der offensichtlich Probleme mit sich bekennenden Schwulen hat oder ein solches Mandat ablehnen oder niederlegen?
2. Finden Sie das deutsche Lebenspartnerschaftsgesetz in seiner jetzigen Fassung für ausreichend oder werden Sie sich bei Wahlerfolg für eine Gesetzgebung wie z. B. in Spanien einsetzen.
Sehr geehrter Herr Groß,
1. ich glaube nicht, daß diese Frage hierher gehört. Im übrigen läßt sich diese Frage so pauschal kaum beantworten: Wenn der fiktive "Mandant" unstreitig gern Schwule verprügelt, würde ich das Mandat ablehnen, wenn die Frage, ob er überhaupt geprügelt hat, im Mittelpunkt stünde, dann gilt für diesen Mandanten auch die Unschuldsvermutung.
2. Es ist nichtausreichend, was schon dadurch zum Ausdruck kommt, daß auch ich (privat) deswegen gerade einen Rechtsstreit führe, der in der Revisionsinstanz anhängig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Kliem