Frage an Luise Amtsberg von Michael T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Amtsberg,
in BT Drucksache 18/9674 vom 21.09.2016 schlagen Sie der Bundesregierung ein Verbot von halbautomatischen Waffen sowie Großkaliberwaffen vor. Wie planen Sie im Falle der Inkrafttretung die legalen Besitzer (Jäger, Sportschützen, Sammler) zu entschädigen?
Gemäß BT Drucksache 18/723, 06.03.2014, befinden sich deutschlandweit 647.584 halbautomatische Schusswaffen in legalem, privatem Besitz. Insgesamt sind es laut gleicher Quelle 5.451.000 Schusswaffen in legalem, privatem Besitz, wovon ein wesentlicher Teil als Großkaliber einzuordnen wäre.
Diese Waffen kosten je nach Modell mehrere Tausend Euro pro Stück, nicht eingerechnet spezifisches Zubehör wie Zielfernrohre oder Magazine. Wir sprechen also von einem Sachwert von mehreren zig Millionen bis zu einigen Millarden Euro.
Gemäß §14 Absatz 3 GG ist eine Enteignung im allgemeinen Interesse zwar zulässig, aber nur gegen entsprechende Entschädigung. In welcher Form ist eine (finanzielle) Entschädigung für Altbesitzer von Ihnen geplant und aus welchem Budget wollen Sie dies finanzieren? Wie ist Ihre Forderung mit dem Grundgesetz vereinbar?
Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen
Michael Thoma