Frage an Luise Amtsberg von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Fr. Amtsberg,
mitte Februar wurde über einen nicht-abgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Störerhaftung berichtet (u.a. Spiegel Online), der daraufhin am 24.2.2015 mit Stand vom 17.2.2015 bei netzpolitik.org als PDF veröffentlicht wurde. Als Reaktion auf diesen Entwurf, veröffentlichte der Förderverein freie Netzwerke e.V. eine Stellungnahme auf:
Wie positionieren sie sich zur Störerhaftung im allgemeinen und bei Freifunk im speziellen?
Mit freundlichen Grüßen,
L. Böhringer
Lieber Herr Böhringer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die W-Lan-Störerhaftung ist für die grüne Bundestagsfraktion ein zentrales Anliegen, da sie sich stark auf die Möglichkeiten an der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft auswirkt.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir mehrere parlamentarische Initiativen eingebracht, zuletzt einen Gesetzesentwurf und die Diskussion zur Störerhaftung immer wieder angestoßen. Leider gilt dies nicht für die Bundesregierungen unter Angela Merkel. Seit nunmehr mehreren Jahren kündigt die Bundesregierung an, in Sachen Störerhaftung eine Initiative vorlegen zu wollen, die die bestehende Rechtsunsicherheit für Betreiber öffentlicher WLAN behebt. Bislang hat sie nichts dergleichen vorgelegt. Dabei sind die Probleme seit Jahren bekannt und waren mehrfach Gegenstand intensiver Diskussionen im Bundestag, in Plenardebatten, in eigenen Anhörungen, in der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft". Klar ist: Die Störerhaftung, wie sie heute angewendet wird, ist vor dem Hintergrund, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers, nämlich eine Befreiung all derjenigen von der Störerhaftung, die ihre Netze anderen nur zur Verfügung stellen, nicht mehr zur Anwendung kommt, stark reformbedürftig.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda wurde spekuliert, ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach wirren Aussagen der ,,drei federführenden Minister" während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz haben wir bei der Bundesregierung nachgehakt. In der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung nach erfolgter Ressortabstimmung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen.
Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie die Digitale Agenda eigentlich überhaupt vorgelegt hat, wenn letztendlich scheinbar doch keine Initiative in der in der Agenda beschriebenen Form kommt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin mit Hochdruck dafür einsetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung, die die im § 8 des Telemediengesetzes (TMG) angelegte Providerprivilegierung nicht nur auf kommerzielle, sondern auch private Anbieter wie Freifunknetze und/oder eben auch Bildungseinrichtungen, die ihren Schülerinnen und Schülern einen Zugang ermöglichen wollen, ausgedehnt wird.
Hier finden Sie einen Artikel zu den jüngsten Entwicklungen:
Hier finden Sie unseren Gesetzesentwurf, der die Haftungsbefreiung explizit für private Anbieter vorsieht:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803047.pdf
Herzliche Grüße
Luise Amtsberg