Frage an Luise Amtsberg von Rainer B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Amtsberg,
vielen Dank für Ihrer Reaktion auf meine Anfrage.
Leider geht diese Antwort inhaltlich weitgehend an meinen Fragen vorbei.
Ich habe nicht nach den unterschiedlichen Konzepten der Bundesländer gefragt sondern nach der finanziellen Unterstützung der Kommunen die in S-H leider weitgehend alleine gelassen werden.
Daher muss ich diese Fragen leider noch einmal wiederholen in der Hoffnung auf eine inhaltlich relevante Antwort:
Im Gegensatz zu dem Land Bayern trägt das Land S-H nur einen sehr kleinen Teil der Kosten wie man regelmäßig in der NDR-Sendung Schleswig-Holstein Magazin sehen kann, zum Beispiel in Neumünster.
Warum haben Sie nicht den Mut diese schwache Leistung Ihrer Partei zuzugeben?
Können Sie gewährleisten dass die Mittel des Bundes für diese Flüchtlingsunterbringung auch wirklich komplett an die Kommunen weiter gegeben werden?
Bei den Bundesmitteln für die Hochschulen wird das Geld ja leider nicht an die Hochschulen weiter gegeben obwohl dort die Anzahl der Studenten gewaltig ansteigt!
Wird das bei den Bundesmitteln für die Flüchtlingsgilfe auch so laufen?
Warum sind die Grünen vor allem hier in S-H bei diesen Themen der Finanzen so unehrlich?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Baack
Sehr geehrter Herr Baack,
ich möchte erneut darauf hinweisen, dass die Unterbringungs- und Erstattungsregelungen für Asylsuchende in den jeweiligen Landesverordnungen unterschiedlich geregelt sind und sie sich daher nur bedingt vergleichen lassen. Für Schleswig-Holstein gilt: gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Erstattung von Aufwendungen für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Erstattungsverordnung – AsylbLGErstV SH) erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten 70% der auf Grund der Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erbrachten notwendigen Leistungen. Kosten der Herrichtung, Einrichtung und des Betriebes von Gemeinschaftsunterkünften einschließlich der Personalkosten der in Gemeinschaftsunterkünften Beschäftigten erstattet das Land nach vorheriger Anerkennung der Einrichtung als Gemeinschaftsunterkunft (§ 1 Abs. 2 Satz 1 AsylbLGErstV SH).
Da Sie die Situation in Neumünster ansprechen, weise ich darauf hin, dass dort die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Schleswig-Holstein angesiedelt ist sowie die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Da es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung um eine Landeseinrichtung handelt, werden die Kosten auch komplett vom Land getragen.
Wenn Asylsuchende nach der Aufenthaltszeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen verteilt werden und dort in Privatwohnungen untergebracht werden, werden auch für diese Fälle den Kommunen 70 % der Aufwendungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallen (Lebensunterhalt+ Wohnkosten) erstattet.
Darüber hinaus gewährt das Land Schleswig-Holstein für in Wohnungen untergebrachte Asylsuchende den Kommunen eine Betreuungskostenpauschale als freiwillige Leistung, die vor allem der Eingliederung der Asylsuchenden dienen soll.
Ich empfehle Ihnen zur vertieften Betrachtung der schleswig-holsteinen Flüchtlingsaufnahmepolitik die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion "Entwicklung der Zuwanderung, der Einreise von Flüchtlingen und von Asylbewerbern in Schleswig-Holstein" (LT-Drs. 18/2160). Ich begrüße das Konzept der Landesregierung außerordentlich, Flüchtlingen, die in Schleswig-Holstein Schutz suchen nicht nur einfach „verwahren“, sondern von Beginn an gute Startbedingungen zu bieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich von Anfang an bei uns zu integrieren. Dies geschieht z.B. durch die frühzeitige dezentrale Unterbringung.
Mit freundlichen Grüßen
Luise Amtsberg