Frage an Luisa Fiedler von Gabriele E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Fiedler,
zwei meiner erwachsenen Kinder studieren in Hamburg und müssen nun ( wenn sie sich nicht schon vor Berufseintritt hoch verschulden wollen) mittels Nebenbeschäftigungen versuchen, die jeweils jährlich neu anfallenden Studiengebühren inkl. Semesterbeitrag von 1.500 EURO zusätzlich zu ihren normalen Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ein hartes Brot!
Durch die Gesetzesänderung werden außerdem beide nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten (vorher bis 27).
Hierzu nun meine drei Fragen:
1. Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld beträgt bisher jährlich 7.680 EURO. Wird diese Höchstgrenze sinnvollerweise um die neuen Semestergebühren erhöht? Oder kommt es schon hier zu einer Ungleichbehandlung Hamburger Studenten mit denen in Bundesländern OHNE Studiengebühren?
2. Ist diese Höchstgrenze BRUTTO oder NETTO (ich meine, es gab dazu kürzlich ein Gerichtsurteil ?).
3. Wieso erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst für ihre studierenden Kinder zusätzliche Steuervergünstigungen für erhöhten Ausbildungsaufwand (Bücher, PC, Studiengebühren, Fahrtkosten) siehe Internetseiten ´Familienkasse´ und die ´normalen´ Arbeitnehmer, die Unterhalt für ihre Kinder zahlen, bekommen diese Vergünstigungen nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Ebert