Frage an Luisa Fiedler von Nicole S. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo,
ich habe ein Hyperaktives Kind mit massiven Sprachstörungen das z.Zt. in einem Sprachheilkindergarten ist. Er muß ab Sep. zur Schule. Da man in unserem Wohnort ein RIK Schul - Model hat , wurde mein Antrag auf Sonderpädagogischen Förderbedarf nicht weitergereicht. Und er soll im Wohnort gefördert werden. Die Schule in der Nachbarstadt Lüneburg hat max. 15 Kinder in den Sprachheilklassen und intensive Sprachförderung durch geschulte Pädagogen. In unserem Wohnort kommt er in eine große Klasse und bekommt nur 2x die Woche Sprachförderung, wird aber dafür aus einem anderen Unterrichtsfach herausgezogen. Da eine nachgewiesene
Wahrnehmungsstörung ( und Verdacht auf ADHS ) besteht braucht er ein kleine Klasse um nicht abgelenkt zu werden, auserdem reicht die gelegentliche Sprachförderung nicht aus. Das haben mir auch bereits verschiedene Mediziener und Therapeuten schriftlich bestätigt. Da ich aber nicht in Lüneburg wohne sondern im Nachbarort mit eigener Grundschule, sagt man mir muß er hier zu Schule und ich darf in nicht in Lüneburg anmelden, weil ich nicht dort wohne. Was kann ich den tun ? Angeblich darf man doch die Schule aussuchen. Kann ich ihn also in einem anderen Ort ( in dem ich nicht Wohne ) einfach anmelden. Muß ich denn umziehen, nur damit mein Kind die Schule besuchen kann, die extra für solche Kinder wie er gedacht sind. Wenn ich absolut gegen die Einschulung im Heimatort bin, kann ich erwarten das die Landesschulbehörde einer Einschulung in einer anderen Gemeinde zustimmt.
Sehr geehrte Frau Sonntag,
die Einschulung von schulpflichtig werdenden Kindern wird von den Bundesländern verschieden geregelt, in Ihrem Fall durch das Niedersächsische Schulgesetz. Hinzu kommen die Regelungen über den Schulbesuch, die die Kommunen als Träger der Schulen treffen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ihnen als Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete bei ihrem Problem leider nicht behilflich sein kann, da niedersächsische Entscheidungen nicht in meine Zuständigkeit fallen. Ich empfehle Ihnen, sich mit den Ratsmitgliedern ihrer Gemeinde in Vebindung zu setzen, um Möglichkeiten einer Ausnahmeregelung für Ihren Sohn zu erörtern.
Mit besten Wünschen Ihr Kind und Sie,
Luisa Fiedler
Mittglied der Hamburgischen Bürgerschaft